Die Versammlungsbehörde der Stadt Dresden verbietet alle Querdenken-Versammlungen am 15. Mai 2021.
Das Ordnungsamt als Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden hat für den kommenden Sonnabend, 15. Mai 2021, die geplanten Demonstrationen der Initiative „Querdenken351“ verboten. Diese hatte eine Großveranstaltung am Königsufer mit mindestens 3.000 Teilnehmenden bzw. alternativ Versammlungen auf drei großen innerstädtischen Plätzen mit jeweils 1.000 Teilnehmenden angezeigt.
Das Verbot ergeht zum Schutz vor Infektionsgefahren, da aufgrund früherer Erfahrungen davon auszugehen ist, dass die Teilnehmenden gegen die Maskenpflicht verstoßen und sich nicht an die Abstandsregelungen halten. Die jüngsten Ereignisse in Zwickau, Freiberg, Görlitz und Meißen im Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit Corona-kritischen Personenzusammenkünften bestätigen dies.
Vom Versammlungsverbot betroffen sind auch alle Ersatzveranstaltungen am kommenden Sonnabend, 15. Mai 2021.
Flankiert wird das Verbot mit einer weiteren Allgemeinverfügung, welche für den 15. Mai 2021 alle solche Versammlungen untersagt, die nicht bis zum 11. Mai 2021, 24 Uhr bei der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden angezeigt wurden.
Wegen des Polizeieinsatzes zur Durchsetzung des Versammlungsverbots ist dennoch mit Verkehrseinschränkungen im Bereich der Innenstadt zu rechnen.
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