Über 7.500 Corona-Verstöße in Dresden

Polizeieinsatz bei verbotener Anti-Coronamaßnahmen-Demo in Dresden am 15. Mai. // Foto: Rene Meinig

Seit Pandemiebeginn gibt es viele Regeln, um das Coronavirus einzudämmen. Aber nicht jeder hält sich daran.

Was passiert eigentlich, wenn man gegen die Maskenpflicht verstößt? Und was hat es für Folgen, wenn die Kontaktbeschränkungen nicht eingehalten werden? Das Amtsgericht Dresden hat am Dienstag über solche Fragen entschieden. Vor Gericht standen mehrere Personen, die sich offenbar in den vergangenen Monaten nicht an die Corona-Regeln gehalten haben. Darunter auch Richard W.

Der Dresdner war in der Adventszeit im Elbe-Park zum Shoppen unterwegs, als ihn zwei Beamte in Zivil ansprachen. Er habe keine Mund- Nasen-Bedeckung getragen, hieß es vom Ordnungsamt. Die Stadt Dresden leitete ein Bußgeldverfahren ein. Nun hat der Beschuldigte Einspruch erhoben: Er habe bei dem Einkauf den Mund- Nasen-Bereich mit einem schwarzen Schal bedeckt. Zu der Zeit reichte noch ein Tuch oder eine selbst genähte Stoffmaske aus. Der Schal habe sich bei ihm zwar immer wieder unter die Nase geschoben, aber er habe sich an die Regeln gehalten, erklärte der Betroffene im Gerichtssaal, wobei ihm auch dort mehrmals die OP-Maske unter die Nase rutschte.

Knapp die Hälfte der Bußgelder noch nicht bezahlt Der Mann ist kein Einzelfall. Insgesamt hat die Stadt Dresden seit Pandemiebeginn mehr als 7.500 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung eingeleitet. Besonders häufig wollten sich die Dresdner nicht an die Kontaktbeschränkung und die vorgeschriebene Maskenpflicht halten, teilt Stadtsprecherin Diana Petters mit. Die Verfahren haben aber auch positive Folgen für die Stadtkasse: Die Summe aller Verwarn- und Bußgelder beläuft sich derzeit auf 550.000 Euro.

Knapp die Hälfte des Geldes wurde bisher einkassiert. Auch Richard W. musste noch nicht zahlen. In seinem Verfahren steht Aussage gegen Aussage. Ein Termin für die weiteren Verhandlungen ist angesetzt.

Ein Gefallen unter Freunden

Bei einem anderen Fall dagegen hat sich gezeigt, dass es hilft, Einspruch zu erheben. Der Elektromonteur Daniel S. hatte einem Bekannten bei einem Problem mit der Verteilersteckdose geholfen. „Ein Gefallen unter Freunden“, wie der 50- Jährige es nennt. Nach der Reparatur hätten sie noch zu dritt gemütlich auf dem Sofa gesessen, so der Angeschuldigte, der darauf hinweist, dass dabei die Abstandsregeln eingehalten worden seien.

Sie saßen so lange bis die Polizei vor der Tür stand, denn den Freund erwartete – wie es das Schicksal wollte – an dem Tag eine Hausdurchsuchung. Die Beamten fanden also mitten im Winter-Lockdown eine Zusammenkunft von drei Haushalten in einer Wohnung vor. Zu der Zeit durften sich laut Verordnung nur zwei Haushalte privat treffen.

Daniel S. bekam also ein Bußgeldverfahren von der Stadt Dresden. 60 Euro sollte er zahlen, das sah der Elektromonteur nicht ein, er habe doch nur seinem Freund geholfen. Vor Gericht entschied der Richter dann: Das Bußgeldverfahren wird eingestellt. Die Kosten übernimmt der Staat.

SZ/LZ

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