Seinen alten Job aufzugeben ist meist nicht leicht. Deshalb ist es umso wichtiger, sich schon vorher über die Rechte und Pflichten zu informieren, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigung haben. Wir werfen einen Blick darauf, was es zu beachten gibt, damit die Kündigung möglichst reibungslos und ohne Komplikationen abläuft.
Bevor die Kündigung eingereicht wird
Bevor man als Arbeitnehmer die Kündigung ausspricht, sollte gut darüber nachgedacht werden, ob nicht eine andere Lösung besser ist. Vielleicht hilft ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten, Probleme aus der Welt zu schaffen. Möchte man dennoch kündigen, weil man zum Beispiel eine bessere Stelle gefunden hat, dann gehört es zum guten Ton, den Arbeitgeber schon vor Einreichung der Kündigung mündlich zu informieren. Dies lockert die Situation auf und kann verhindern, dass sich der Vorgesetzte vor den Kopf gestoßen fühlt.
Das Kündigungsschreiben
Anschließend muss nach § 623 BGB die Kündigung schriftlich erfolgen. Das heißt, dass eine einfache E-Mail hier nicht ausreicht. Man ist nicht verpflichtet, das Schreiben persönlich abzugeben, per Post genügt, aber es ist empfehlenswert. Der Eingang der Kündigung kann so direkt mit Datum abgezeichnet werden. Beim Verfassen des Schreibens ist einiges zu beachten. Es muss die Adresse und den vollständigen Namen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers enthalten. Darüber hinaus benötigt das Dokument unbedingt das aktuelle Datum und eine handschriftliche Unterschrift des Angestellten. Natürlich muss auch das Datum der Kündigung oder eine Phrase wie „Hiermit kündige ich fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ enthalten sein.
Außerdem ist es nett, wenn man im Brief eine kurze Begründung für die Kündigung angibt und sich für die Zusammenarbeit bedankt. Dies ist zwar keine Pflicht, aber aus Höflichkeitsgründen angeraten.
Kündigungsarten und Fristen
Generell kann man zwischen ordentlichen und fristlosen Kündigungen unterscheiden. Bei allen ordentlichen Kündigungen gibt es Fristen, die im Kündigungsschutzgesetz festgelegt sind. Diese sind nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt und betragen mindestens 28 Tage zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Es lohnt sich aber zuvor ein Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen, da hier eventuell abweichende Regelungen getroffen wurden. Die Fristen im Kündigungsschutzgesetz gelten sowohl bei der Kündigung durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer. Bei fristlosen Kündigungen gilt ein sofortiges Kündigungsrecht. Allerdings kann eine solche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht einfach ohne Begründung ausgesprochen werden. Wichte Gründe für den Arbeitnehmer können Folgende sein:
- Die Gesundheit ist durch die Tätigkeit gefährdet
- Der Vorgesetzte verlangt vom Angestellten etwas Strafbares zu tun
- Lohn wird nicht gezahlt
- Es wird körperliche oder seelische Gewalt ausgeübt
Die Kündigung muss bei solchen Gründen spätestens 2 Wochen nach dem Vorfall ausgesprochen werden und der Angestellte muss die Behauptungen beweisen können.
Nach der Kündigung
Nachdem die Kündigung eingereicht wurde, verbleibt man meistens noch einige Zeit im Unternehmen. Die restliche Arbeit sollte noch gewissenhaft erledigt werden, auch wenn man gedanklich schon beim neuen Job ist. Zudem ist es ratsam, unerledigte Projekte entweder abzuschließen oder an andere Mitarbeiter abzugeben. Das wirft ein positives Licht auf den Arbeitnehmer, sodass man bessere Chancen hat, ein gutes Arbeitszeugnis zu bekommen. Dieses muss vom Arbeitgeber nach der Kündigung ausgestellt werden und ist von ihm positiv zu formulieren.
Mögliche Komplikationen
Nicht jede Kündigung läuft reibungslos ab. Selbst wenn man alles beachtet und sich nur positiv geäußert hat, kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber ein ungerechtfertigt schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt oder die Kündigungsfristen nicht einhält. In solch einem Fall sollte man sich nicht scheuen, Rat bei einer Anwaltskanzlei für Zivil- und Arbeitsrecht, wie z.B. Kanzlei-Mew.de, einzuholen. Manchmal reicht diese Information schon aus, um einer etwaigen Klage, die anstrengend und zeitraubend sein kann, zu umgehen. Sollte man dann vielleicht doch nicht um selbige kommen, kann man dies oft gar nicht ohne Rechtsbeistand absolvieren. Es gibt spezialisierte Fachanwälte für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht, die den Arbeitnehmer unterstützen und durch eine mögliche Klage begleiten. So ist man immer auf der sicheren Seite und kann sich in Ruhe auf eine neue Stelle vorbereiten.
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