Im Streit um die künftige Durchführung von Weihnachtsmärkten unter Pandemie-Bedingungen haben sich nun die Städte Dresden und Chemnitz zu Wort gemeldet.
In den vergangenen Tagen hat es zahlreiche Gespräche zwischen den sächsischen Kommunen und der kommunalen Gemeinschaft mit dem Freistaat Sachsen gegeben. Vor dem Hintergrund dramatisch steigender Infektionszahlen waren es insbesondere die Städte, die beim Freistaat um eine Klärung ersucht haben. Fakt ist, dass in der gerade erst erlassenen Corona-Schutzverordnung Weihnachtsmärkte erlaubt und sogar gegenüber anderen Veranstaltungen privilegiert sind. Sollte der Freistaat angesichts der aktuellen Lage eine Absage der Weihnachtsmärkte für sinnvoll oder notwendig halten, muss er gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Die Städte würden ansonsten in ein unkalkulierbares rechtliches Risiko hineinlaufen.
Auch Oberbürgermeister Dirk Hilbert und Oberbürgermeister Sven Schulze äußerten sich: „Die Marktveranstalter, egal ob kommunal oder privat, haben enorme Anstrengungen unternommen, um Weihnachtsmärkte unter Corona-Bedingungen zu planen und zu organisieren. So wurden Stände reduziert, Flächen erweitert und Verweilbereiche eingerichtet. Die Händler haben sich in Treu und Glauben an die öffentlichen Zusagen der Politik mit Waren und Produkten eingedeckt. Ob die Lage in den Krankenhäusern dafür spricht, öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel generell abzusagen, kann letztendlich nur der Verordnungsgeber und das zuständige Ministerium beurteilen. Fakt ist, dass die Corona-Schutzverordnung eine Absage derzeit nicht rechtfertigt. Insofern werden die Weihnachtsmärkte derzeit weiter aufgebaut. Sollte in diesen Tagen dennoch kurzfristig eine Änderung der Corona-Schutzverordnung ergehen, müssen Kommunen und Freistaat über die Entschädigung der Händler und Marktbetreiber sprechen, da ansonsten ein so drastischer wirtschaftlicher Schaden entsteht, der in dieser Branche jahrelang nachwirken würde.“
Auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat sich in diesem Sinne positioniert. Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG: „Der SSG trägt den Vorstoß der Staatsregierung nicht mit. Das hat eine Beratung unseres Präsidiums am gestrigen Tag ergeben. Wir erinnern daran, dass die Staatsregierung seit Monaten betont, dass die Weihnachtsmärkte auch bei Erreichen der Vorwarnstufe und der Überlastungsstufe stattfinden können, wenn bestimmte Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Auf dieses Konzept haben sich die Kommunen bei ihren langfristigen Vorbereitungen verlassen. Erst vor vier Tagen ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten, die trotz der gegenwärtigen Infektionslage weiterhin Weihnachtsmärkte zulässt. Mit dem nun bekannt gewordenen Vorschlag an die Kommunen, auf ihre Weihnachtsmärkte zu verzichten, widerspricht die Staatsregierung ihrem eigenen Konzept. Falls die Staatsregierung in den vergangenen vier Tagen aber neue Erkenntnisse gewonnen haben sollte, dass von den im Freien stattfindenden Weihnachtsmärkten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht zu vertretende Infektionsgefahren ausgehen, muss sie die rechtlichen Leitplanken ändern und dafür die Verantwortung übernehmen. Ist das nicht der Fall, entscheiden die Kommunen im Rahmen der örtlichen Verhältnisse und der geltenden rechtlichen Vorgaben selbst über die Durchführung.“
Warum keine Weihnachtsmärkte unter den Maßgaben einer 2G-Regel?
Die städtischen Experten der jeweiligen Marktbereiche haben intensiv eine 2G-Regel geprüft: „Eine 2G-Regel erfordert eine komplette Einzäunung der jeweiligen Weihnachtsmärkte. Eine Einzäunung kollidiert oftmals mit Bestimmungen für den Brandschutz bzw. die Entfluchtung der Märkte. Gleichzeitig müsste die Einhaltung der 2G-Regel durch Sicherheitsdienste kontrolliert und durchgesetzt werden. Selbst wenn eine Einzäunung baurechtlich möglich wäre, fehlt es im Augenblick deutschlandweit an ausreichend Sicherheitspersonal um in einem Zwei-Schicht-System die Kontrollen ganz praktisch durchzuführen. Von den anfallenden Kosten für Zäune und Personal ganz zu schweigen. Insofern mag es kleinere Märkte in Deutschland geben, die nach 2G organsiert werden können, für die Stadt Dresden und die Stadt Chemnitz ist diese Option nicht durchführbar.
„Es gibt Argumente an den Märkten festzuhalten“
„Es gibt durchaus auch gute Argumente an den Weihnachtsmärkten festzuhalten“, erklären beide Oberbürgermeister weiter. „Die Märkte entzerren mit ihrem Angebot die Situation in den Einkaufzentren der Städte und im Einzelhandel. Gleichzeitig helfen die Märkte zu verhindern, dass das weihnachtliche Beisammensein von Freunden und Kollegen in den privaten Bereich und geschlossene Räume verlagert wird, wo de facto keine Kontrolle von Corona-Regeln mehr möglich ist.“
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