Mahnmal des 13. Februars auf Friedhof beschädigt

Heidefriedhof: Mahnmal des 13. Februars beschädigt
Die Skulptur wurde von unbekannten Tätern entfernt. // Foto: LHD, M. Fischer

Am Wochenende des 29. und 30. Januars wurde die Skulptur „Trauerndes Mädchen am Tränenmeer“ auf dem Dresdner Heidefriedhof beschädigt. Dabei ist von Vandalismus auszugehen, da ein entsprechendes „Bekennerschreiben“ in Umlauf gebracht wurde.

Die Bronze-Skulptur „Trauerndes Mädchen am Tränenmeer“ steht seit 2010 neben der Friedhofshalle vor einer großen schwarzen Marmorschale mit Blick auf den Ehrenhain und wurde durch die in Dresden lebende polnische Künstlerin Ma³gorzata Chodakowska zur Erinnerung an die Opfer des 13. und 14. Februar 1945 geschaffen.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert: „Die Beschädigung oder Zerstörung von Gedenkorten ist nie politisch, sondern einfach nur Vandalismus. Egal ob aus dem links- oder rechtsradikalen Spektrum: Wer sich an solchen Aktionen beteiligt, verlässt den demokratischen und zivilgesellschaftlichen Diskurs um eine vielfältige Erinnerungskultur.“

Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch erklärt dazu: „Die Vermittlung von historischen Fakten und das Gedenken an die Opfer der NS-Diktatur ist auch in Dresden der Anspruch einer lebendigen und pluralistischen Erinnerungskultur. Dazu gehört auch der Diskurs über Denkmäler in einer offenen und demokratischen Gesellschaft. Mit der mutwilligen Zerstörung der Skulptur ‚Tränenmeer‘ jedoch werden Tatsachen geschaffen, die der Notwendigkeit der inhaltlichen Auseinandersetzung nicht hilfreich sind, sondern einen Bärendienst erweisen. Dass es Orte in der Stadt Dresden gibt, die entweder historisch belastet und nicht markiert sind oder aus heutiger Sicht fragwürdig in ihrer Konnotation – ist unbestritten. Deshalb hat die Kulturverwaltung einen Ideenwettbewerb Gedenkkonzept Dresdner Norden mit dem Schwerpunkt NS-Diktatur vorbereitet, der Anfang Februar veröffentlicht werden soll.“

Der Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen der Landeshauptstadt Dresden informierte die Künstlerin, die die notwendigen Reparaturen vornehmen will. Wie lange dies in Anspruch nehmen wird, lässt sich noch nicht abschätzen. Wegen der Beschädigung wurde Anzeige erstattet. Die Schadenshöhe liegt bei mindestens 5.000 Euro.

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