Das Bundeskabinett hat die Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses beschlossen. So wird das Geld beantragt.
Fernwärme, Öl, Gas – die Kosten dafür kennen seit Monaten nur noch einen Weg: Nach oben. Deshalb hat das Bundeskabinett am 2. Februar beschlossen, dass Empfänger von Wohngeld, BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld einen Zuschuss erhalten. Damit die berechtigten Haushalte das Wohngeld möglichst einfach und praktikabel beantragen können, plant die Stadt ein Onlineportal zur elektronischen Beantragung. Das neue Portal soll sowohl für Miet- als auch Lastenzuschuss sowie für Erst- und Folgeanträge genutzt werden können.
Wohngeld steht Haushalten mit niedrigem Einkommen zu, damit sie angemessen und familiengerecht wohnen können. Das können beispielsweise Auszubildende, Studierende, Erwerbstätige mit geringem Einkommen, Eltern in Elternzeit, Arbeitsuchende (außer Arbeitslosengeld II und Sozialgeldberechtigte) sowie Rentner sein. Es wird als Zuschuss zur Miete oder zum Heimentgelt (sog. Mietzuschuss) oder als Zuschuss für selbst genutztes Wohneigentum (sog. Lastenzuschuss) gezahlt.
Das sachsenweit einheitliche Formular ist unter dresden.de/wohngeld zu finden. Außerdem liegt es im Sozialamt sowie in allen Bürgerbüros aus. Die Abteilung Wohngeld des Sozialamts ist auf der Junghansstraße 2, zu finden. Infos: 0351- 4881301 oder [email protected] vereinbart werden.
DAWO
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