Tipps zum Versicherungsschutz für Beamtinnen und Beamte

Beamtenanwärterinnen und -anwärter haben bereits während der Ausbildung einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe: Für die maßgeschneiderte Restkostenabsicherung gibt es private Krankenversicherungen.

Als Anwärterinnen und Anwärter werden in Deutschland Beamte auf Widerruf bezeichnet, die sich im sogenannten Vorbereitungsdienst befinden. Sie beziehen keine Dienst-, sondern Anwärterbezüge. Aktuell gibt es in Deutschland etwa 140.000 Anwärter in der Ausbildung oder einem dualen Studium. Was müssen sie versicherungstechnisch beachten?

Passgenauer Gesundheitsschutz

Anwärter haben bereits während der Ausbildung einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe: Der Dienstherr trägt in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten. Die maßgeschneiderte Restkostenabsicherung kann eine private Krankenversicherung speziell für Anwärter übernehmen. Ein entsprechender Tarif sollte möglichst umfangreiche Leistungen für den Ernstfall bieten und der spätere Umstieg in einen normalen Beamtentarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein. Bei Leistungsfreiheit erhalten Anwärter und Referendare bis zu sechs Monatsbeiträge zurück. Die Leistungen bei ambulanter, zahnärztlicher und stationärer Behandlung sind bei medizinischer Notwendigkeit nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte begrenzt. Bei Heil- und Hilfsmitteln sowie bei Zahnersatz gibt es zudem keine Beschränkungen auf tarifliche Preis-/Leistungsverzeichnisse.

Arbeitskraftabsicherung bei Dienstunfähigkeit

Auch beim Berufsunfähigkeitsschutz sollte die Absicherung bei Beamtenanwärtern bedarfsgerecht sein. Beim Anbieter aus Nürnberg kann eine Klausel vereinbart werden, bei der die Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen als Berufsunfähigkeit gilt. Die Entscheidung des Dienstherrn wird in diesem Zusammenhang nicht mehr überprüft. Der Ausbau des Versicherungsschutzes ist ohne erneute Gesundheitsprüfung bei steigendem Einkommen oder der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit möglich. Wichtig: Die Polizeidienstunfähigkeit unterscheidet sich von der allgemeinen Dienstunfähigkeit – Polizeibeamte können sich mit einer speziellen Klausel absichern.

Aktuell gibt es in Deutschland etwa 140.000 Beamtenanwärterinnen und -anwärter in der Ausbildung oder einem dualen Studium. Auch versicherungstechnisch müssen sie einiges beachten.

Haftpflichtschutz prüfen

Normalerweise sind Kinder bis zum Ende der Ausbildung mit den Eltern versichert. Während der Referendarzeit gilt dies jedoch oftmals nicht. Zudem sollten sich Beamtenanwärter bei ihrem Dienstherrn erkundigen, ob für sie eine Diensthaftpflichtversicherung besteht. Falls nicht, ist es ratsam, eine eigene Privat-Haftpflicht abzuschließen, bei der eine Diensthaftpflicht inkludiert ist. Sie schützt etwa dann, wenn Geschädigte Schadenersatzforderungen direkt an den Beamten stellen oder der Dienstherr ihn in Regress nimmt. (djd)

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