Neue Satzung gegen nervige Straßenmusik

Spontane Klänge auf Dresdens Straßen gehören künftig angemeldet. Foto: Archiv/Una Giesecke

Eigentlich soll das Musizieren auf der Straße Spaß machen. Doch es gab zuletzt zu viele Beschwerden gegen zu laute und nervige Straßenmusik. Die Stadt legt deshalb eine neue Satzung vor.

Straßenmusik im Vorbeigehen hören kann schön sein. Von Straßenmusik ganztags beschallt zu werden, wenn man als Verkäuferin in einem Laden steht oder als Angestellter in einem Büro arbeitet, das kann sehr schnell nervig werden. Die Mitarbeiter des Sächsischen Landesamtes für Denkmalpflege am Schlossplatz 1 zum Beispiel können davon sprichwörtlich ein Lied singen, ebenso wie die vielen Verkäuferinnen und Verkäufer im Stadtzentrum.


Zu viele Beschwerden, deshalb neue Satzung

Weil es zunehmend mehr Beschwerden gab, hat sich die Stadtverwaltung nun wieder mit dem Thema befassen müssen. Heraus kam eine neue Vorlage zur Änderung der „Satzung Straßenkunst“, über die der Stadtrat befinden muss.
Vor allem geht es darin um die Lautstärke von Straßenmusik und den Einsatz von Verstärkeranlagen. Gerade in den Bereichen Prager Straße, Weiße Gasse, Neumarkt, Jüdenhof, Schloßplatz sowie auf der Hauptstraße gab es dazu immer wieder Beschwerden.


Mittagspause von 13 bis 15 Uhr

Mit der neuen Satzung soll deshalb nun einiges neu geregelt werden. So soll zwischen Straßenmusik (also musikalische Darbietungen mit Gesang oder Instrumenten) und akustisch wahrnehmbare Straßenkunst (musikalische Umrahmung der Kunst) unterschieden werden. Für Straßenmusik wird es künftig eine Mittagspause von 13 bis 15 Uhr geben, in der nicht gespielt werden darf. Davon ausgenommen ist die Augustusbrücke, dort kann weiter gesungen werden. Für die akustisch wahrnehmbare Straßenkunst gibt es in dem Entwurf keine neuen zeitlichen Beschränkungen. Sie darf weiterhin von 9.30 bis 22 Uhr jeweils von der halben zur vollen Stunde ausgeübt werden.


Bereiche ohne Lautstärke-Verstärker

Dort, wo Straßenmusik zulässig ist, soll sie leiser werden. Erreicht wird das durch ein Verbot von Verstärkeranlagen. Diese Regelung gilt künftig für die Spielbereiche an der Prager Straße (Nord und Süd), am Jüdenhof und am Schloßplatz (Ostseite). In den anderen Spielbereichen dürften Verstärker bis 20 Uhr genutzt werden. Bei Straßenkunst wären Verstärker indes weiterhin gestattet.


Bereiche ganz ohne Musik und Straßenkunst

Für die Spielbereiche Wiener Platz Südost, Prager Straße (Bereiche 4 und 6) und Taschenberg sieht die Satzung einen Kompromissverschlag vor. Hier soll künftig komplett Ruhe herrschen, also weder Gesang noch musikalisch unterlegte Straßenkunst erlaubt sein.

Der Satzungsvorschlag soll in der Stadtratssitzung im März diskutiert und beschlossen werden.

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