Vorladung! Cool bleiben und möglichst Panik vermeiden!

Gelbe Briefe erhält wohl keiner gern, doch sie sollten unbedingt geöffnet werden! Bildquelle: Ron Lach via Pexels.

Wer von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter erhält, sollte so eine Strafanzeige spätestens ab diesem Zeitpunkt ernst nehmen. Das bedeutet nämlich, dass die Polizei nun aktiv gegen die eigene Person ermittelt. Häufig entwickelt sich daraus eine unglaubliche Stresssituation für den Beschuldigten. Besonders wenn man von seiner eigenen Unschuld fest überzeugt ist. Doch ob schuldig oder nicht – in beiden Fällen ist nach einer Vorladung schnelles und überlegtes Handeln gefragt – aber wie sieht in so einem Fall ein überlegtes Handeln aus?

Schweigen macht nicht automatisch verdächtig!

Eine Vorladung von der Polizei hat immer einen dringlichen Charakter. Nur wenige Privatpersonen wissen dabei, dass man nicht zum Termin erscheinen muss. Lässt man die Vorladung verstreichen, hat das erst einmal keine Konsequenzen. Es kann sogar von Vorteil sein, nicht zu erscheinen. Die Zeit könnte zum Beispiel darin investiert werden, schnellstmöglich mit einem Anwalt in Kontakt zu treten. Ein Anwalt ist natürlich kein „Muss“, aber in manchen Fällen ist das Motto: „Ich sage nichts ohne meinen Anwalt“ von Vorteil. Auch als Beschuldigter muss man sich nicht zum Vorgeworfenen äußern. Wenn man keine Aussage tätigen will, kann man von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Fragt die Polizei nach dem Namen, der Adresse und dem Geburtsdatum, müssen diese Angaben wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass insbesondere bei Unschuld keine wichtigen Details bei der Rekonstruktion der Tatzeit ausgelassen werden. Diese Lücken könnten später Probleme bereiten. Sollte man trotz Unschuld im späteren Verlauf vor Gericht gestellt werden, kann jede Aussage und jeder Widerspruch gegen den Angeklagten verwendet werden. Wenn es nicht im ersten Verfahren klappt, vielleicht hat man dann im Wiederaufnahmeverfahren Erfolg. Anders, als es in Filmen und Serien gerne dargestellt wird, macht man sich überhaupt nicht verdächtig, wenn von Beginn an ein Anwalt zurate gezogen wird! Lassen Sie sich nicht durch Hollywood irritieren, tun sie es einfach, wenn sie der Meinung sind, der Aufgabe ohne juristische Hilfe nicht gewachsen zu sein

Im Verhör hat jeder auch das Recht zu schweigen. Bildquelle: MART PRODUCTION via Pexels

Strafverfahren und Strafanzeige – Was ist der Unterschied?

Obwohl Strafanzeige und Strafverfahren ähnlich klingen, gibt es gravierende Unterschiede. Eine Strafanzeige bedeutet erst einmal nur, dass jemand einer bestimmten Tat beschuldigt wird. Kommt es hingegen zu einem Strafverfahren, können die Anschuldigungen in der Regel durch konkrete Beweise oder zumindest durch starke Indizien bekräftigt werden.

Wenn die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleitet, sollte möglichst schon der Kontakt zu einem Anwalt bestehen. Zwar muss im Zuge des Ermittlungsverfahrens nicht unbedingt ein Rechtsbeistand konsultiert werden, die Zusammenarbeit mit einem Experten ist heutzutage aber mehr als nur empfehlenswert. Selbst unschuldig kann ein Strafverfahren die eigene Reputation schädigen. Mithilfe eines Anwalts wird dahingehend versucht, die Vorwürfe zu entkräften. Liegen keine ausreichenden Beweise vor und kann ein Anwalt die Schuld seines Mandanten begründet anzweifeln, wird die Ermittlung häufig fallengelassen.

Falsche Anschuldigungen – Jetzt heißt es Ruhe bewahren!

Bei unrechten Beschuldigungen einer Straftat sind häufig Emotionen im Spiel. Wie die Statistiken zeigen, kommt in vielen Fällen die Anzeige nämlich aus dem Bekanntenkreis – ob Rosenkrieg mit dem Ex-Partner oder Nachbarschaftsstreit über zu laute Musik. Ebenfalls werden Hasskommentare im Internet zu einem immer größeren Problem. Auch wenn es gelegentlich herausfordernd sein kann, sollte man sich zu keiner impulsiven Reaktion hinreißen lassen. Konfrontationen, öffentliche Stellungnahmen oder vielleicht sogar Gewalt sind keine adäquaten Lösungen.

Auch in diesen Fällen ist es die deutlich bessere Lösung, die Ruhe zu bewahren und umgehend mit einem Anwalt in Kontakt zu treten. Erweisen sich die Anschuldigungen als unwahr, könnte der Verleumdete sogar darüber nachdenken, ebenfalls eine Anzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung gestellt werden. Will man sich einen Rechtsstreit sparen, kann hier ebenfalls ein Anwalt hilfreich sein. Oft reicht es schon, wenn von offizieller Seite eine Unterlassungserklärung in der gegnerischen Seite Briefkasten flattert. Handelt es sich sowieso um unwahre Behauptungen, bekommt es die Gegenseite meist mit der Angst zu tun und unterlässt ihre Anfeindungen ganz schnell.

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