In Sachsen fallen fast alle Corona-Regeln

In Sachsen fallen fast alle Corona-Regeln
Ab dem 3. April entfällt die Maskenpflicht in Schulen und Kitas.

Ab dem 3. April soll die Maskenpflicht nur noch in wenigen Bereichen wie Pflegeheimen und dem ÖPNV gelten. In sächsischen Schulen entfällt die Testpflicht.

Ein Großteil der Corona-Maßnahmen endet am 3. April. Das Kabinett hat sich am Dienstag auf Basismaßnahmen geeinigt, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) mitteilte. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt dann nur noch in medizinischen Bereichen, in Pflegeheimen und im ÖPNV. Die Testpflicht für Angestellte und Besucher in medizinischen Einrichtungen, in JVAs und Flüchtlingsunterkünften bleibt erhalten. Darüber hinaus wird „dringend empfohlen“, weiterhin eine FFP2-Maske in Innenräumen zu tragen, den Mindestabstand und Hygieneregeln einzuhalten sowie die Kontakte auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. „Meine Bitte ist, dass wir vorsichtig bleiben und die Situation nicht unterschätzen“, so Köpping.

Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 30. April. Die sächsische Gesundheitsministerin machte deutlich, dass sie das Beibehalten der Maskenpflicht in Innenräumen befürwortet habe. Dafür ist nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz allerdings ein Landtagsbeschluss nötig, der eine „besonders bedrohliche Infektionslage“ im Freistaat feststellt. Ohne den gibt es für eine Maskenpflicht außerhalb besonderer Einrichtungen keine Rechtsgrundlage. Sachsens Krankenhäuser sind auf Grundlage der Bettenauslastung aber nicht überlastet. Das sei auch nicht in Sicht, sagte Köpping. „Unter diesen Bedingungen kann ich dem Landtag nicht empfehlen, eine epidemische Lage auszurufen.“ Die Entwicklung der Zahlen müsse aber weiter beobachtet werden. Sollten Patienten innerhalb Sachsens oder in andere Bundesländer verlegt werden müssen oder die Notversorgung gefährdet sein, sei das Gesundheitssystem überlastet. Dann müsse erneut über eine epidemische Lage diskutiert werden.

In Sachsens Schulen und Kitas entfällt die Maskenpflicht ab dem 3. April. Das gilt nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für Lehrkräfte, Eltern und andere Personen, die die Schulen oder Kindertageseinrichtungen betreten. Das hat das Kabinett mit der neuen Schul- und Kitaverordnung beschlossen. Außerdem bleibt die Testpflicht für den Schulbesuch nur noch bis zu den am 18. April beginnenden Osterferien bestehen. Nach den Ferien ab 25. April müssen sich die Schüler und Lehrer nicht mehr testen lassen. Während die CDU-Fraktion für eine Verlängerung der Einschränkungen keinen Anlass sah, hatte die Grünen-Fraktion eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen nach dem 2. April befürwortet. Der Wegfall dieser Schutzmaßnahme sei angesichts der Lage „keine gute Idee“, teilte Gesundheitspolitikerin Kathleen Kuhfuß am Dienstag mit. Auch den Wegfall der Testpflicht in den Schulen halten die Grünen für „das falsche Signal“.

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