Zum 12. Dezember 2023 haben die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) die Aufsichts- und Bewachungsleistung europaweit neu ausgeschrieben. Dieses Bieterverfahren hat die „Dresdner Wach- und Sicherheitsinstitut GmbH“ (DWSI) mit deutlichem Abstand für sich entschieden. Die SKD haben DWSI den Zuschlag erteilt. Der neue Vertrag läuft drei Jahre mit Option auf Verlängerung.
Kurzer Blick zurück: Am 25. November 2019 erlebt Deutschland einen der spektakulärsten Raubüberfälle der jüngeren Geschichte. Mitglieder des Berliner Remmo-Clans brechen ins Grüne Gewölbe des Dresdner Schlosses ein und stehlen 21 historische Schmuckstücke im Wert von fast 117 Millionen Euro. Besonders makaber: Als das Grüne Gewölbe am 1. September 2006 im Erdgeschoss des Westflügels feierlich eröffnet wurde, bezeichnete es der damalige Museumsdirektor Dirk Syndram als „so sicher wie Fort Knox“, das Goldlager im amerikanischen Bundesstaat Kentucky.
Wach- und Sicherheitsdienst europaweit ausgeschrieben
Für den Wachschutz des Residenzschlosses zuständig war damals wie heute die „Dresdner Wach- und Sicherheitsinstitut GmbH“ (DWSI). Und wird dies auch weiterhin sein, denn die DWSI konnte jetzt die europaweit ausgeschriebene Aufsichts- und Bewachungsleistung mit deutlichem Abstand erneut gewinnen. Die Staatlichen Kunstsammlungen erteilten der DWSI den Zuschlag ab 12. Dezember dieses Jahres für drei weitere Jahre mit der Option auf Vertragsverlängerung.
Wie die SKD mitteilen, sei die Ausschreibung „unter dem strikten Gebot der Neutralität von Anfang an von einem unabhängigen, international anerkannten Sicherheitsplaner und einem Fachanwalt für Vergaberecht begleitet“ worden. „Die Neuvergabe erfolgte in einem transparenten Verfahren, in dem alle teilnehmenden Bieter gleichbehandelt wurden und die gleichen Chancen auf den Zuschlag hatten“, heißt es in einer Medieninformation.
Zuschlag trotz Millionenklage
Das bedeutet, dass DWSI weiterhin für die Bewachung des Schlosses zuständig sein wird, obwohl der Freistaat beziehungsweise die SKD die Firma infolge des Einbruchs auf 15 Millionen Euro Schadenersatz verklagt hat. Dazu sei die SKD „haushaltsrechtlich gezwungen, da nach Überzeugung des Freistaates von einem schuldhaften Fehlverhalten und somit von einer Verletzung von Vertragspflichten Einzelner auszugehen“ sei. Zur Erinnerung: Gegen einige Wachleute, die zur Tatzeit Dienst in der Leitzentrale hatten, wurde polizeilich ermittelt. Doch die Ermittlungen wurden eingestellt, es kam zu keiner rechtskräftigen Verurteilung und damit auch nicht zu einer Kündigung des Dienstverhältnisses mit DWSI. Deshalb war es auch rechtlich kein Problem, dass sich die DWSI an der Neuausschreibung des Auftrages beteiligen konnte.
Einen Generalverdacht gegen die DWSI-Mitarbeiter lehnen die SKD ohnehin ab. Die Beschäftigten, die in den Museen tätig seien, hätten stets korrekt, verantwortungsvoll und überdurchschnittlich engagiert ihre Aufgabe erfüllt. Die Mitarbeiter, gegen die ermittelt wurde, sind nicht mehr für die SKD im Einsatz.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar