Weinskandal ist keiner, schadet aber den Winzern

Die Meißner Weine aus der Vinothek an der Salzgasse können – abgesehen vom Alkohol – alle schadlos getrunken werden. Foto: Una Giesecke
Die Meißner Weine aus der Vinothek an der Salzgasse können – abgesehen vom Alkohol – alle schadlos getrunken werden. Foto: Una Giesecke

Der Skandal um festgestellte Reste des Pflanzenschutzmittels Bi 58 im sächsischen Wein schadet vor allem den Winzern. Der „kontaminierte“ Rebsaft sei keineswegs gesundheitsschädlich, sagen nicht nur Lebensmittelüberwacher. betonen die Behörden immer wieder. Dies bestätigJürgen Zuschke, Vorstand der Weinbaugemeinschaft Meißen e.V. erklärte am Dienstag: „Bei Rosenkohl oder Kirschen, die ja auch Kinder essen im Gegensatz zu Wein, ist die dreifache Menge zugelassen.“ Das 2 000-seitige Gesetzblatt äußere sich aber nicht zu Wein. „Das ist die Lücke.“ Daher gelte automatisch ein Grenzwert von 0,01 Milligramm pro Liter für den Wirkstoff Dimethoat. „In allen anderen Ländern Europas sind 0,02 zulässig.“ Das phosphorhaltige Insektengift enthalten auch andere einschlägige Pflanzenschutzmittel.
„Wir können und möchten aber nichts relativieren. Es gibt Gesetze“, betont Lars Klitzsch, Vorstand im Weinbauverband Sachsen mit Blick auf ei20n schwarzes Schaf, das den Ruf von 2 500 Mitgliedern gefährdet. Hauptverursacher Fred Lange – Nach jetzigem Stand der Ermittlungen scheinen andere Nebenerwerbswinzer in der Region das im Weinbau verbotene Mittel Bi 58 nicht eingesetzt zu haben, zumindest nicht im großen Stil., der bisher für die Presse nicht zu erreichen war, sagte der SZ am Montag am Telefon:der Winkwitzer Weinbauer bewirtschaftet zehn Hektar – Er selbstäußerte sich gegenüber der Presse nicht zum Vorwurf, wegen der Wespenplage Bi 58 eingesetzt zu haben.
Da die betreffenden 2014er Weine schadlos – abgesehen von den Folgen überhöhten Alkoholgenusses – größtenteils ausgetrunken sind, wird der finanzielle Schaden für die Winzergenossenschaft laut Sprecher Stephan Trutschler wohl weit unter den 100 000 Euro liegen, die dem Seußlitzer Winzer Jan Ulrich durch die „belasteten“ rund 13 000 Liter der frühen Sorten Goldriesling und Müller-Thurgau entstanden sind. Dennoch verhängte die Genossenschaft erst mal Abfüllstopp für den 2015er Jahrgang bis zur erhofften Entwarnungdurch die Lebensmittelüberwachung. Außerdem nahm sie vorsorglich vom 2014er Jahrgang fünf Weine aus dem Handel. „Zum vorbeugenden Verbraucherschutz“, und auch im Sinne unseres eigenen Qualitätsmanagements zu handeln“, informiertwie Geschäftsführer Lutz Krüger betont: Müller Thurgau, (Literflasche – A.P.-Nr. 01 43 15)- 2014er Morio Muskat, (A.P.-Nr. 01 18 15)Scheurebe (A.P.-Nr. 01 48 15)und Sächsischen Landwein Bennoschoppen halbtrocken und trocken, rot. (Una Giesecke)

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