Nach umfangreichen Ermittlungen ging die Bundespolizei heute im Auftrag der Staatsanwaltschaft Leipzig in einer konzertierten Aktion mit einem Großaufgebot gegen eine Bande vor, die durch die Vermittlung und Organisation von Scheinehen zahlreiche Menschen nach Deutschland einschleuste und so hohe kriminelle Erträge erwirtschaftete. Die Maßnahmenrichteten sich gegen mehr als 60 Beschuldigte. Es wurden 39 Objekte in vier Bundesländern (Sachsen, Bayern, Thüringen, Rheinland-Pfalz) durchsucht sowie umfangreiche Beweismittel aufgefunden.
Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle führt seit Frühjahr 2017 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Leipzig Ermittlungen wegen des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Im Rahmen des internationalen polizeilichen Informationsaustausches war auch EUROPOL am Verfahren beteiligt.
Den beiden Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, indischen und pakistanischen Staatsangehörigen durch die Verschaffung von falschen oder verfälschten zypriotischen Eheschließungsurkunden, die die Eheschließung mit EU-Bürgern bestätigten, die Einreise und den Aufenthalt ermöglicht zu haben. Ferner sollen sie Scheineheschließungen zwischen EU-Bürgern und Indern sowie Pakistanis organisiert haben.
Das Ziel: Einschleusen von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland
Dazu soll die Bande nach der Bereitstellung der falschen oder verfälschten Unterlagen bzw. nach der Organisation der Scheinehen fingierte Vermieterbestätigungen und Arbeitsverträge zur Vorlage bei den Meldebehörden eingesetzt haben. In der Folge wurde den Geschleusten auf Grundlage der falschen Dokumente eine EU-Aufenthaltskarte ausgestellt. Damit konnten die Personen – scheinbar legal – dauerhaft in Deutschland bleiben.
Für die Schleusungen pro Person zwischen 15.000 Euro und 22.000 Euro
Im Rahmen einer „Rundumversorgung“ wurden die Geschleusten nach der Einreise auch bei Behördengängen begleitet. Die „fiktiven“ Ehepartner hatten ihren Lebensmittelpunkt zumeist im osteuropäischen Ausland. Insgesamt richten sich die Ermittlungen im aktuellen Verfahrenskomplex gegen zwei Hauptbeschuldigte und weitere
66 Personen. Den Hauptbeschuldigten wird das gewerbs- und bandenmäßige Einschleusen von Ausländern zur Last gelegt, den weiteren Beschuldigten – je nach Fallkonstellation – das Einschleusen von Ausländern, Urkundenfälschung, unerlaubte Einreise und Aufenthalt bzw. unrichtige Angaben zur Beschaffung einer Aufenthaltskarte und Beihilfe zu unrichtigen Angaben zur Beschaffung einer Aufenthaltskarte.
In den frühen Morgenstunden vollstreckten rund 550 Einsatzkräfte der Bundespolizei Durchsuchungsbeschlüsse für insgesamt 39 Objekte. Der Schwerpunkt der Maßnahme befand sich im Großraum Leipzig (30 Objekte). Weitere Durchsuchungen fanden in Altenburg (Thüringen), Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz), Günzburg (Bayern), Neufahrn b. Freising (Bayern) und Pfeffenhausen (Bayern) statt.
Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen wurden bislang 28 Personen vorläufig festgenommen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird noch geprüft, gegen welche Personen die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls oder die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beantragen wird. Das Ziel der Durchsuchung ist das Auffinden und die Sicherstellung von Beweismitteln, wie zum Beispiel elektronischer Speichermedien, fingierter Arbeitsverträge, Meldebescheinigungen, Heiratsurkunden, Zahlungsüberweisungen, Mobiltelefone, Bargeld sowie Hinweise auf Korrespondenzen mit Hintermännern/ Organisatoren.
Bereits im Frühjahr 2018 hatte die Bundespolizei einen umfangreichen Einsatz gegen die Bande durchgeführt. Das insoweit geführte Ermittlungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die dort gesammelten Ermittlungsergebnisse bilden die Grundlage für die heutigen Maßnahmen.
Der Leiter der ermittlungsführenden Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle, Polizeidirektor Markus Pfau, kommentierte den Einsatz: „Heute ließen wir unseren langwierigen und komplizierten Ermittlungen einen empfindlichen Schlag gegen die Bande folgen. Die Beschuldigten haben unseren Rechts- und Sozialstaat gezielt getäuscht; auf Kosten der Allgemeinheit. Dies konnten wir heute vereiteln. Die Grundlage bildete die sehr gute Zusammenarbeit zwischen der sachleitenden Staatsanwaltschaft Leipzig und der Bundespolizei. Die Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass die Strafverfolgungsbehörden in Sachsen konsequent gegen Rechtsverstöße und insbesondere gegen im enorm lukrativen Schleusergewerbe organisierte Banden vorgehen.“
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