Anmeldung für Erstklässler im Schuljahr 2020/2021

Symbolfoto // Archiv

Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2020/2021 für alle Kinder die Schulpflicht, die zwischen dem 1. Juli 2013 und dem 30. Juni 2014 geboren sind. Ebenfalls als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten vorzeitig in der Schule angemeldet werden. Eltern und andere Sorgeberechtigte können ihre Kinder an einem der folgenden Termine an der kommunalen Grundschule ihres Grundschulbezirkes, an der Universitätsgrundschule Dresden oder an einer anerkannten Grundschule in freier Trägerschaft anmelden:

Donnerstag, 29. August 2019, 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag, 3. September 2019, 14 Uhr bis 18 Uhr

Das Schulverwaltungsamt erinnert die Sorgeberechtigten schriftlich an die Termine. Die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes besteht auch dann, wenn die Sorgeberechtigten keinen Brief vom Schulverwaltungsamt erhalten haben. Zur Schulanmeldung sind der Personalausweis der Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2020/2021 (Schulanmeldebestätigung) mitzubringen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

Kinder, die eine Grundschule außerhalb ihres Schulbezirkes besuchen wollen, müssen zunächst ebenfalls an einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden.

Nähere Informationen zu den bevorstehenden Schulanmeldungen sowie über die Tage der offenen Tür an Dresdner Grundschulen erhalten Sie hier.

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