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Das Autohaus Striesen wurde erneut zur „Werkstatt des Vertrauens“ gekürt.
Zum vierten Mal in Folge wurde das Autohaus Striesen von seinen Kunden zur „Werkstatt des Vertrauens“ gekürt – dafür möchte das Team danken. Die Auszeichnung ist Ansporn und Motivation zugleich, auch weiterhin mit freundlichem Service, kompetenter und fairer Beratung, erstklassiger technischer Ausstattung und schneller Terminvergabe zu überzeugen. Neben der Reparatur und Wartung aller Fahrzeugmarken ist das Autohaus Striesen auch Prüfstützpunkt für die Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung. Dazu gibt es immer wieder Fragen, die hier beantwortet werden.
Wann und wie erfolgt die Hauptuntersuchung bei uns?
Die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation. Prüftag ist bei uns in der Werkstatt immer Montag, Mittwoch und Freitag. Die Voraussetzung hierfür erfüllen wir mit modernster Werkstattausrüstung. Der Prüfplatz ist mit Bremsensowie Stoßdämpferprüfung, Scheinwerfereinstellplatz und Abgasmessgerät für Benzin- und Dieselmotoren ausgestattet. Anmelden können Sie sich telefonisch oder in Internet unter www.autohaus-striesen.de.
Wann ist die nächste HU fällig?
Ein neuer Pkw muss drei Jahre nach der Erstzulassung erstmals zur HU, danach im Zweijahresrhythmus. Auf der HU-Plakette stehen das Jahr und der Fälligkeitsmonat. In Ihrem Fahrzeugschein ist der nächste Termin ebenfalls eingetragen.
Warum gibt es die Hauptuntersuchung?
Die HU ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie ist eine zerlegungsfreie Sichtprüfung auf Funktions- und Verkehrssicherheit. Die HU-Prüfung beginnt immer mit einer Prüfungsfahrt. Der Sachverständige übernimmt die Prüfungsfahrt mit mindestens acht Kilometern pro Stunde. Er prüft die Lenkrad- und die Bremsfunktion. Damit wird sichergestellt, dass die elektronischen Sicherheitsassistenten des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen.
Voraussetzung für die HU ist eine bestandene Abgasuntersuchung AU. Viele Autofahrer verwechseln die Hauptuntersuchung mit der Inspektion. Beide haben aber nichts miteinander zu tun. Die HU dient nur zur Feststellung der Verkehrssicherheit. Bei der Inspektion hingegen werden Arbeiten durchgeführt, die die Lebensdauer Ihres Fahrzeugs verlängern und Defekten vorbeugen sollen.
Was müssen Sie zur HU mitbringen?
Wir benötigen die Zulassungsbescheinigung, Teil I (früher Fahrzeugschein) und eventuell vorhandene Nachweise zu technischen Änderungen (Allgemeine Betriebserlaubnis ABE, Gutachten). Im Auto müssen ein Verbandskasten (nicht älter als 5 Jahre), das Warndreieck und die Warnwesten bereitliegen.
Was ist, wenn mein Fahrzeug die HU nicht bestanden hat?
Während der HU festgestellte Mängel werden in einem ausführlichen Prüfbericht protokolliert. Alle bei der Prüfung festgestellten Mängel müssen innerhalb eines Monats nach der HU behoben werden. Dafür wird eine geringe Nachprüfungsgebühr erhoben. Wird der Monat auch nur um einen Tag überschritten, verlangt der Gesetzgeber eine vollständige erneute HU. Dazu muss es nicht kommen. Wir führen auf Ihren Wunsch einen kostenlosen Vorabcheck durch. Sollten dabei Mängel festgestellt werden, können diese noch vor der Prüfung behoben werden.
Wie lange muss ich den Prüfbericht aufbewahren?
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von uns das Prüfprotokoll zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Bitte bewahren Sie den Prüfbericht mindestens bis zur nächsten HU auf. Allerdings ist es nicht nötig, den Bericht bei jeder Fahrt mitzuführen. Als Nachweis am Fahrzeug gelten die neue Prüfplakette am hinteren Kennzeichen und der Prüfstempel im Fahrzeugschein.
Autohaus Striesen, Freie Werkstatt für alle Marken,
Gottleubaer Str. 1
Tel.: 0351 65692050
www.autohaus-striesen.de
Montag – Freitag 7 bis 18 Uhr
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