Nun ist es amtlich. Am 28. April 2020 tritt die StVO-Novelle in Kraft. Wer danach gegen die Regelungen der geänderten Straßenverkehrsordnung verstößt und dabei erwischt wird, muss mit neuen, teils drastisch gestiegenen Bußgeldern rechnen. Des Weiteren kann die Fahrerlaubnisbehörde schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Fahrverbot verhängen.
Neue Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit der StVO-Novelle, möchte der Gesetzgeber den Straßenverkehr sicherer gestalten. Deswegen werden unter anderem Verstöße gegen das Tempolimit härter geahndet. Bei geringeren Überschreitungen um bis zu 20 km/h gelten neue höhere Bußgelder. Die Regelsätze haben sich hier verdoppelt.
Neu ist auch, dass innerorts nun schon ab 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann und außerorts ab 26 km/h. Des Weiteren gibt es bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h einen Punkt in Flensburg.
Eine komplette Übersicht zu allen Regelungen und sowie zur Höhe der Bußgelder finden Sie unter folgendem Link: www.bussgeldkatalog.org
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