Ertklässler jetzt anmelden

Schulanfänger jetzt anmelden.
Die Freude auf die Zuckertüte: Künftige 1. Klässler können jetzt angemeldet werden. Foto: Pixabay

Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2021/2022 für alle Kinder die Schulpflicht, die zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 30. Juni 2015 geboren sind. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten dieser Kinder müssen nun ihr Kind an einer Grundschule anmelden. Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2015 und 30. September 2015 geboren wurden, können ebenfalls zur Schule angemeldet werden (freiwillige Anmeldung) und werden mit der Schulanmeldung automatisch schulpflichtig. Für die Anmeldung gibt es zwei Termine:

Donnerstag, 10. September 2020, 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag, 15. September 2020, 14 Uhr bis 18 Uhr

Möglich ist die Schulanmeldung an einer kommunalen Grundschule des Grundschulbezirks, an der Universitätsgrundschule Dresden oder an einer anerkannten Grundschule in freier Trägerschaft. Das Schulverwaltungsamt hat die Sorgeberechtigten Anfang August 2020 schriftlich an die bevorstehenden Schulanmeldetermine erinnert. Die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes besteht auch dann, wenn die Sorgeberechtigten keinen Brief vom Schulverwaltungsamt erhalten haben. Zur Schulanmeldung sind der Personalausweis der Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2021/2022 (sofern vorhanden) mitzubringen.

Kinder, die eine kommunale Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen wollen, müssen zunächst ebenfalls an einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden. Die Eltern haben die Möglichkeit, einen Ausnahmeantrag auf Einschulung außerhalb des maßgeblichen Schulbezirkes zu stellen. Das entsprechende Antragsformular wird bei der Schulanmeldung ausgehändigt. Die Schulanmeldung stellt noch keine Aufnahmebestätigung an der Grundschule dar. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.
Den Termin und Ort für die gesetzlich vorgeschriebene Schulaufnahmeuntersuchung bekommen die Eltern und Sorgeberechtigten bei der Schulanmeldung.

Weitere Informationen: www.dresden.de/schulbeginn

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