Höhere Abfallgebühren ab 2021

Wie wird der Abfall zwischen den Jahres abgeholt? // Foto: Pixabay

Ab Januar 2021 sollen die Abfallgebühren in Dresden um 5,4 Prozent steigen.

Die letzte Gebührenanpassung erfolgte im Jahr 2018. Der Kalkulationszeitraum endet 2020, die neuen Gebühren gelten bis Ende 2023. Die Stadtverwaltung legt die turnusmäßige Neuberechnung dem Stadtrat zur Entscheidung vor. Zudem wurde eine neue Abfallwirtschaftssatzung entworfen, über die ebenfalls der Stadtrat abstimmt.

„Das Gebührensystem ist auch künftig so gestaltet, dass Abfalltrennung und Abfallvermeidung finanziell belohnt werden. Weniger Abfall und gut sortierter Abfall vermeiden steigende Kosten. Wo besonders häufig geleert werden muss, wird es künftig etwas teurer werden. Gerade Restmüll lässt sich vielfach noch besser trennen. Im Restabfall gehen häufig wertvolle Ressourcen verloren. Auch wer Abfall vermeidet, leistet einen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft“, so Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen.

Die Gebührenberechnung basiert auf der Planung der Abfallmengen und der abfallwirtschaftlichen Leistungen sowie einer Vorausschau auf die Kostenentwicklung für die Jahre 2021 bis 2023: „Das beinhaltet auch gestiegenen Preise bei der Entsorgung von Restabfällen. Eine große Rolle spielt zudem die rückläufige Preisentwicklung beim Altpapier. Kostendämpfend wirkt sich die Vertragssituation mit der rekommunalisierten Stadtreinigung Dresden aus. Dies kann aber Preissteigerungen an anderer Stelle leider nicht ausgleichen“, erläutert Umweltbürgermeisterin Jähnigen.

Bürgerservice wird ausgebaut

Zugleich soll jedoch der Bürgerservice ausgebaut werden. Künftig können die Dresdnerinnen und Dresdner vier Kubikmeter Sperrmüll pro Haushalt und Halbjahr abholen lassen statt wie bisher zwei Kubikmeter. Wer nicht auf einen regulären Termin warten kann und seinen Sperrmüll so schnell wie möglich loswerden möchte, soll von der Expressabholung profitieren. Innerhalb von drei Werktagen wird dann die Abfuhr eingeplant. Derzeit ist im Vollservice eine Abholung von Abfallbehältern bis zu 50 Metern Transportweg möglich, das Angebot soll auf 100 Meter und darüber hinaus erweitert werden.

Zahlreiche Angebote können die Dresdnerinnen und Dresdner auch künftig nutzen, um ihre Abfälle gebührenfrei zu entsorgen. Hierzu zählen die mobilen Sammlungen für Schadstoffe und Weihnachtsbäume sowie die Abgabe von Elektroaltgeräten. Gebührenfrei bleiben auch die halbjährliche Abgabe des Sperrmülls (dann vier Kubikmeter) auf dem Wertstoffhof und die Sammlung von Altpapier mit der Blauen Tonne am Haus oder über den Wertstoffcontainer.

Wie sich die Gebühren im Einzelnen verändern, ist vor allem davon abhängig, wie die Standplätze konzipiert sind und wie oft ein Standplatz von einem Entsorgungsfahrzeug zur Leerung der Behälter angefahren werden muss. Wer die Standardleistung mit einem zweiwöchentlichen Turnus nutzt, kann die Gebührenbelastung oftmals geringer halten, als Nutzer des wöchentlichen Turnus. Denn zukünftig ergibt sich der Grundbetrag für die Restabfalltonne aus Behältergröße und Abfuhrturnus. Die Leerungsgebühr wird weiterhin nur aus den tatsächlichen Entleerungen berechnet.

Auch fehlerhafte Mülltrennung wird künftig stärker geahndet. Nicht nur die Biotonne, sondern auch Gelbe und Blaue Tonnen werden bei Verschmutzung mit Fremdstoffen gesondert abgefahren und mit einer zusätzlichen Gebühr berechnet. In den Biotonnen machen vor allem Kunststoffabfälle wie Folientüten die Verwertung kompliziert, mindern die Qualität des erzeugten Komposts und erschweren die Weiterverwendung.

Die Abfallwirtschaftsgebührensatzung setzt die Vorgaben aus der Abfallwirtschaftssatzung und dem geltenden Abfallwirtschaftskonzept um. Der Stadtrat entscheidet bis Ende des Jahres über beide Satzungen. Vor der Beschlussfassung müssen außerdem die Ausschüsse für Umwelt und Kommunalwirtschaft sowie Finanzen und Liegenschaften ihre Zustimmung zur vorgelegten Kalkulation erteilen.

Ausführliche Informationen zu Abfallvermeidung, -trennung und -entsorgung stehen im Internet unter www.dresden.de/abfall.

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