Wie immer auch der Rechtsstreit ausgeht, der Pop-Up Radweg Aktionstag des ADFC Dresden wird am 3. Juni stattfinden.
Städte wie Berlin, Stuttgart und München machen es vor: Die schnelle und auch dauerhafte Schaffung von Radwegen ohne große Straßenumbaumaßnahmen funktioniert, wenn man nur will. In Dresden hat die Stadtverwaltung diesen Willen bisher nicht. Ein Umstand mit dem sich der ADFC Dresden nicht zufrieden gibt und deshalb am 3. Juni dem Weltfahrradtag selbst Pop-Up-Radwege einrichtet. Die als stationäre Versammlungen unter dem Motto „Machen statt Warten! Pop-Up Radwege für Dresden. Jetzt!“ angemeldeten Aktionen sind dabei über die ganze Stadt verteilt und finden an Straßenabschnitten statt, für die der ADFC schon seit Jahren die Einrichtung von Radwegen fordert. Zwischen 15:00 und 18:00 Uhr sind jeweils in stadtauswärtiger Richtung folgende Pop-Up-Radwege angemeldet:
- Bautzner Straße (zwischen Martin-Luther-Straße und Diakonissenweg)
- Radeburger Straße (zwischen Hammerweg und Stauffenbergallee)
- Kesselsdorfer Straße (zwischen Wernerstraße und Rudolf-Renner-Straße)
- Winterbergstraße (zwischen Nätherstraße und Gohrischstraße)
- Reicker Straße (zwischen Otto-Dix-Ring und TG-Ausfahrt ODC)
„Die bisherige Verweigerungshaltung des Oberbürgermeisters und der Verwaltung gegen die Schaffung von schnell und unkompliziert einzurichtenden Radfahrstreifen im Straßenbestand ist für uns absolut unverständlich“, betont Edwin Seifert, Geschäftsführer des ADFC Dresden. „Dies umso mehr, da die jüngste Rechtsprechung gezeigt hat, dass man diese Radwege auch dauerhaft etablieren kann. Dresdens Stadtverwaltung und der Baubürgermeister brauchen hier einmal einen deutlichen Schups.“
Überschattet werden die Aktionen des ADFC von einem juristischen Hickhack mit der Versammlungsbehörde und der Straßenverkehrsbehörde um die Ausgestaltung der Pop-Up-Radwege auf den fünf Straßen. Die Ämter wollen auch an den Einfahrts- und dem Ausfahrtsbereichen der Versammlungsflächen (= Pop-Up-Radwege) Absperrungen aufstellen. Dies mit dem Argument, die Versammlungsbereiche müssten nicht nur zum Kfz-Verkehr hin sondern rundherum eingezäunt werden und sämtlicher Verkehr außen herumfließen. „Diese Maßgabe torpediert denn zentralen Sinn unserer Aktion. Schließlich sollen die Radfahrer*innen gefahrlos die Pop-Up-Radwege benutzen können um dort dann sicherer als sonst Rad zu fahren. Auch den Radverkehr außen herum zu führen, ist absolut widersinnig und schafft eine Gefahrenlage, die wir durch das Angebot des Pop-Up Bereiches gerade vermeiden wollen“, berichtet Seifert. „Wir haben daher einen Rechtsanwalt eingeschaltet und werden einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz einreichen um diese unsinnige Absperrung los zu werden. Bisherige Gerichtsurteile stimmen uns da zuversichtlich.“
Wie immer auch der Rechtsstreit ausgeht, der Pop-Up Radweg – Aktionstag des ADFC Dresden wird am 3. Juni stattfinden. „Wir laden also alle Radfahrer*innen in Dresden ein: Kommt am 3. Juni vorbei und nutzt die seltene Gelegenheit Radwege zu befahren, die die Stadt schon längst hätte einrichten können und müssen“, so Seifert abschließend.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar