„Adler von Lille“ kehrt auf den Urnenhain zurück

Till Berger und Heiko Helm (von links) bei der Aufstellung der Grabplastik von Max Immelmann. // Foto: Jens Börner

Restaurierung konnte pünktlich zum Todestag Max Immelmanns abgeschlossen werden Am Dienstag, 15. Juni, kehrte der „Adler von Lille“ auf den Urnenhain zurück. Gerade noch rechtzeitig zum Todestag Max Immelmanns, der sich morgen, am Freitag, 18. Juni, zum 105. Mal jährt.  

In der Nacht vom 30. zum 31. Januar 2021 wurde die etwa 100 Kilogramm schwere Bronzeplastik des Jagdfliegers Max Immelmann (1890–1916) mit dem Titel „Adler von Lille“ vom Sockel der Grabstätte auf dem Urnenhain in Dresden-Tolkewitz gestohlen. Bei dem Diebstahl, den die Polizei vereitelte, wurde die Plastik beschädigt. Das Schwert war verbogen, ebenso die Grundplatte. Die Schraubverbindungen der Kugel waren gebrochen und zahlreiche Abschürfungen der Patina reichten bis auf die Bronze.

Die dadurch notwendige Restaurierung führte der Meißner Metallbildner und Restaurator Heiko Helm nach Vorgaben des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen aus Max Immelmann stammte aus Dresden. Sein Vater war ein reicher Kartonagenfabrikant. 1905 wurde er Kadett der Sächsischen Armee, 1913 folgte die Offiziersprüfung. Ab 1915 war er als Pilot im Einsatz. Er erhielt mehrere hohe Auszeichnungen, darunter auch den Orden Pour le Mérite. 1916 erfolgte die Beförderung zum Oberleutnant. Bei einem Kontrollflug am 18. Juni 1916 über der Front wurde der „Adler von Lille“ versehentlich von der eigenen Artillerie bei einem Luftgefecht über Sallaumines bei Douai (Nordfrankreich) abgeschossen.

Ein heute als „Immelmann“ bezeichnetes Kunstflugmanöver ermöglichte erstmals eine schnelle Umkehr der Flugrichtung im Luftkampf. Zum Staatsbegräbnis am 25. Juni 1916 säumten zehntausende Menschen die Straßen um den Urnenhain Tolkewitz. Zum zwölften Todestag 1928 erfolgte die Aufstellung der Grabplastik. Entworfen hatte sie der Bildhauer Peter Pöppelmann (1866–1947), Professor und ab 1907 Ehrenmitglied der königlichen Akademie der Bildenden Künste Dresden.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die beiden Täter waren in der Nacht zum 31. Januar 2021 zuerst in den Urnenhain Tolkewitz eingebrochen. Eine halbe Stunde vor Mitternacht brachen sich mit Werkzeug das sogenannte Ankertor auf. Es befindet sich nach der Ankerstraße. So gelangten sie auch auf den angeschlossenen Johannisfriedhof.

Im Urnenhain sind sie dann zur Grabstelle des Jagdfliegers Max Immelmann gegangen, das sich am Hauptweg nahe dem alten Krematorium befindet. Die rund 100 Kilogramm schwere Statue darauf haben sie dann von ihrem Sockel gerissen. Dabei wurde das Unterteil der Bronzefigur beschädigt. Sie heißt „Adler von Lille“. Das war eine Bezeichnung für den Jagdflieger Max Immelmann. Ihr Wert sei „unschätzbar“, so die Staatsanwaltschaft Dresden, betrage aber mindestens 50.000 Euro. Der Sachschaden: Etwa 2.800 Euro.

Nach dem Figurenraub gingen die Täter auf den Johannisfriedhof, den anderen Teil des Doppelfriedhofs an der Wehlener Straße. Dort erbeuteten sie von einer Grabanlage zwei fest verankerte Urnen aus Bronze im Wert von jeweils mindestens 5.000 Euro. Auch sie hebelten sie von ihrem Sockel. Dabei entstand an der Grabanlage ein Schaden von etwa 2.300 Euro. Außerdem sollen sie von einem Familiengrab auf dem Johannisfriedhof eine Blumenschale aus Bronze im Wert von mindestens 5.000 Euro herausgebrochen haben, wobei an dem Familiengrab ein Schaden von rund 1.500 Euro entstand.

Durch den Hinweis eines Zeugen konnte die Polizei die zwei Männer noch am Tatort stellen und die entwendeten Gegenstände beschlagnahmen. Die Beschuldigten befinden sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen. Das heißt, es besteht zum Beispiel keine Fluchtgefahr. Der 60-jährige Beschuldigte ist nicht vorbestraft, aber sein 36-jähriger Komplize. Er stand zur Tatzeit unter Bewährung.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird ebenfalls vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

SZ/DAWO

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