Nächstes Jahr stehen für Millionen von Beschäftigten Betriebsratswahlen an. Die Vorbereitung darauf kann sich schon jetzt lohnen.
Millionen Beschäftigte in Deutschland sind im kommenden Jahr dazu aufgerufen, ihre Interessensvertreter zu bestimmen. Vom 1. März bis 31. Mai 2022 finden die nächsten regulären Betriebsratswahlen statt – turnusgemäß alle vier Jahre. Schon jetzt laufen dafür die Vorbereitungen an: Wahllisten wollen aufgestellt, Programme und Strategien entwickelt werden. Gerade Erstbewerber sehen sich dabei einer Vielzahl an Fragen gegenüber, die sie alleine kaum überblicken können. Wer darf überhaupt kandidieren? Wie ist die Wahl vorzubereiten? Welche Aufgaben hat ein Wahlvorstand? Bewerber haben häufig eine Vielzahl an Fragen, auch in rechtlicher Hinsicht.
Wie findet man geeignete Bewerber?
Wichtig: Die Initiative muss stets von der Belegschaft ausgehen, Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, sich selbst aktiv um die Gründung oder Wahl eines Betriebsrates zu kümmern. Genug Augenmerk sollte man etwa auf die Auswahl geeigneter Bewerber legen, um in den kommenden vier Jahren konstruktiv und erfolgreich zusammenzuarbeiten – und um alle rechtlichen Anforderungen an die Wahl zu erfüllen. Ein kleines Beispiel dafür: Kandidieren dürfen alle, die mindestens sechs Monate dem Unternehmen angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben, Führungskräfte hingegen sind als Kandidaten ausgeschlossen. Werden diese Voraussetzungen nicht beachtet, kann bereits eine komplette Wahlliste fehlerhaft und somit ungültig sein.
Damit es gar nicht erst zu formalen Fehlern kommt, ist es ratsam, die Betriebsratswahl mit allen organisatorischen Fragen frühzeitig vorzubereiten. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der korrekten Einreichung und Prüfung von Wahlvorschlägen.
Nur wenig Betriebsräte in sächsischen Firmen
Laut dem IAB-Betriebspanel gab es mit Stand 2019 sachsenweit nur in acht Prozent aller Betriebe einen Betriebs- oder Personalrat. Der Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebs-/Personalrat beträgt in Sachsen demnach 41 Prozent. Ohne den öffentlichen Dienst sind es allerdings nur noch 29 Prozent der Beschäftigten. Bundesweit gibt es in rund jeder zehnten Firma, die einen Betriebsrat haben könnte, ein solches Gremium. 41 Prozent der Arbeitnehmer im Westen und 36 Prozent im Osten werden von Betriebsräten vertreten.
djd/SZ
Hinterlasse jetzt einen Kommentar