Ab dem 1. Oktober sind Ärzte zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verpflichtet. Für viele Arztpraxen und Krankenkassen ist der Zeitplan zu straff.
Medienberichten zufolge sind aufgrund mangelnder technischer Ausstattung nicht alle Arztpraxen und Krankenkassen in der Lage, beim offiziellen Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an diesem Freitag (1. Oktober) den neuen digitalen Service für erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzubieten. In diesem Zusammenhang unterstreicht die BARMER-Krankenkasse ihre eAU-Fähigkeit. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und freuen uns, unseren Versicherten die digitale Krankmeldung anzubieten. Sie ist ein zentraler Baustein der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Wenn die entsprechenden Arztpraxen bei der eAU mitmachen, müssen sich unsere Versicherten künftig nicht mehr um den Versand der Krankmeldung an uns kümmern“, so Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Allein bei der BARMER ersetze der digitale „gelbe Schein“ perspektivisch etwa sieben Millionen Krankschreibungen auf Papier jährlich. Im nächsten Jahr soll die eAU für Arbeitgeber folgen.
Versand der Krankmeldung an die Krankenkasse entfällt
Die BARMER-Krankenkasse flankiere den Start der eAU mit umfangreichen Informationen auf ihrer Webseite. Diese beantworteten etwa Fragen, wie die eAU künftig von der Arztpraxis zur Krankenkasse komme oder was passiere, wenn Praxen noch nicht über die technischen Voraussetzungen verfügten. So gebe es übergangsweise bis Ende 2021 noch die papierbasierte Krankschreibung. Welches Verfahren die Arztpraxis einsetze, ließe sich daran erkennen, ob zwei oder drei Ausdrucke vorlägen. Erhielten Versicherte auch den dritten Ausdruck „Für die Krankenkasse“, müssten sie diesen an die Kasse senden, damit sie über die AU informiert sei und gegebenenfalls Krankengeld auszahlen könne. Den Versand an die Kasse könnten Versicherte auch digital mit dem Smartphone über die BARMER-App erledigen. Hierbei würden zusätzlich Eingang und Bearbeitungsstatus jeder AU angezeigt.
Übergangsfrist bis Ende 2021
Bis zum Jahresende gilt noch eine Übergangsfrist. Ab 2022 sollen Papier-Krankenscheine dann nach und nach entfallen. Die bislang installierte Technik wird bei einigen Arztpraxen und Krankenkassen vermutlich nicht zum 1. Oktober problemlos funktionieren. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung gibt es erhebliche Verzögerungen bei der Bereitstellung der Technik. So wären laut KBV Mitte September erst sieben Krankenkassen bereit für die digitale Krankmeldung gewesen. Die KBV empfiehlt deshalb allen niedergelassenen Ärzten, die bestehende Technik vorerst noch nicht zu entsorgen.
Ebenfalls ab 1. Oktober gilt eine Neuregelung zum elektronischen Rezept (eRezept). Dieses ist ab diesem Stichtag in Apotheken einzulösen. Gleichzeitig können Arztpraxen das eRezept ab diesem Zeitpunkt ausstellen. Klassische Rezepte auf Papier sind jedoch weiterhin gültig und einlösbar.
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