Die Landeshauptstadt Dresden sucht ab Januar 2022 zusätzlichen Wohnraum für zugewiesene Flüchtlinge.
Gesucht werden Wohnungen unterschiedlicher Größe (1- Raum bis 5-Raum), aber auch Gemeinschaftsunterkünfte zur zentralen Unterbringung für bis zu siebzig Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei ist die Landeshauptstadt Mieterin und Ansprechpartnerin rund um das Mietverhältnis. Die Wohnungsgrundrisse sollten keine bzw. nur kleine Durchgangszimmer enthalten. Gefragt sind auch barrierefreie Räumlichkeiten sowie Wohnungen in der Nähe zu medizinischen Einrichtungen. Die Gemeinschaftsunterkünfte müssen den bau-, gesundheits- und unfallschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen.
Anbieter geeigneter Objekte werden gebeten, ihre Mietangebote (Exposés) inklusive Informationen zu Art, Größe, Mietpreis und Grundrissplänen zur Beurteilung der Geeignetheit zeitnah an die Landeshauptstadt Dresden zu übermitteln. Die Angebote sollten bitte schnellstmöglich geschickt werden, spätestens bis 14. Januar 2022 an die Landeshauptstadt Dresden, Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung, Sachgebiet 65.61, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden oder an [email protected] Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Weitere Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 0351- 4883851 gern.
Das Gesuch finden Sie auch unter: www.dresden.de/sonstigeausschreibungen
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