Am 1. und am 17. Mai dürfen Dresdens Dampfer und Salonschiffe die Carolabrücke unterqueren Wenn in wenigen Tagen die Dampfer und Salonschiffe der Weißen Flotte zur großen Parade ausrücken, dann greift eine Sonderregelung, die auch
Auf seiner Majestät allerhöchsten Befehl wurde auf Ansuchen der sächsischen Elbdampfschiffahrtsgesellschaft am 08. Juli 1836 das Privilegium zum Betreiben der Dampfschiffahrt auf der Elbe erteilt. … so hieß es vor 185 Jahren. In diesem Jahr