Die Landeshauptstadt Dresden hebt die Obergrenzen, bis zu denen das Dresdner Jobcenter und das Sozialamt die angemessenen Kosten der Unterkunft übernehmen, zum Jahresbeginn 2019 an. Je nach Haushaltsgröße steigen die Angemessenheitsrichtwerte um 3,4 bis 11,2