Scheidungskosten wieder absetzbar?

RAin Karin Ahrendt Foto: PR
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Aufgrund einer Gesetzesänderung beim EStG haben sich die Finanzämter seit Sommer 2013 auf den Standpunkt gestellt, dass die Anwalts- und Gerichtskosten des Scheidungsverfahrens nicht mehr steuerlich abgezogen werden können. Nun hat das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil (14 K 1861/15) entschieden, dass die geschiedenen Eheleute die Kosten für ihre Scheidung auch weiterhin von der Steuer absetzen können. Das nach der Änderung des EStG geltende Verbot der steuerlichen Berücksichtigung von Prozesskosten gelte nicht für Scheidungsverfahren, entschied das Gericht.
Das Finanzgericht Köln ließ aber Revision zum Bundesfinanzhof zu, sodass es sich hierbei noch um keine endgültige Entscheidung handelt.
Allen Betroffenen ist zu empfehlen, die Kosten des Scheidungsverfahrens in der Steuererklärung mit anzugeben und für den Fall, dass das Finanzamt diese Kosten nicht berücksichtigt, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen.

Infoveranstaltung rund um Trennung und Scheidung am 4. Mai, 19.30 Uhr, „Kiss“, Ehrlichstraße 3, Dresden. Für Nichtmitglieder des „Eltern für Kinder e. V. wird eine Unkostenpauschale in Höhe von 3,50 Euro erhoben.

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