Als Elbviertel bezeichnet der Bebauungsplan jene Wohnanlage an der Leipziger Straße, wo Architektin Regine Töberich ihr gescheitertes Projekt „Marina Garden“ verwirklichen wollte. Doch die Investorin besitzt noch einen Teil des Areals. Am 20. September geht es vor Gericht um Schadensersatz.
Zwar sollte Töberich nach dem Willen der Stadt an dem neuen Bebauungsplan mitarbeiten, das lehnte sie allerdings ab. Schließlich gewann ein Architektenbüro aus Rotterdam mit seinem Entwurf. Nun gibt es drei Möglichkeiten: Töberich könnte akzeptieren und danach bauen. Sie könnte ihr Grundstück aber auch zum Verkauf anbieten. Möglich wäre ebenfalls, dass sie die Immobilie brach liegen lässt, womit das „Elbviertel“ Geschichte sein dürfte.
Im Sinn hatte Töberich zunächst 320 Wohnungen, später noch 244 und am Ende 180. Die Bebauung sollte dichter an die Elbe heranreichen.
Knackpunkt war der Hochwasserschutz. 2002 und 2013 überflutete die Elbe das Areal. Die Stadt beharrte auf einem Gebietsflutschutz für die Leipziger Vorstadt. Auch eine Mauer war im Gespräch. Töberich wollte ihre Anlage aber individuell schützen. Im Mai 2014 ging laut Rathaus ein Antrag auf einen Bauvorbescheid für die Errichtung von sechs Wohn- und Geschäftshäusern und einer Tiefgarage ein.
Darin wollte Töberich im Ernstfall die Tiefgarage fluten. Die Stadt bemängelte, dass es sich um keinen echten Hochwasserschutz handelte. Schließlich erwirkte der Stadtrat im Mai 2015 eine Veränderungssperre für das Gebiet und beschloss die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes.
„Wir haben gründlich und präzise dargelegt, warum die wasserrechtliche Genehmigung zu Unrecht abgelehnt wurde“, hofft Töberich, sich juristisch durchzusetzen. „Ich vertraue keinesfalls der Stadt, aber sehr wohl unseren Gerichten. Sandro Rahrisch, dawo
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