Jetzt, wo alle deutschen Bundesländer gleichzeitig Sommerferien haben, sind Stau und dichter Verkehr auf den Autobahnen vorprogrammiert. Das DRK weist darauf hin, dass Rettungsgassen bei Staus überlebenswichtig sind. „Wenn irgendwo im Gedränge Blaulicht und Signalhorn auftauchen, zählt jede Sekunde für den Rettungseinsatz. Nur nicht abrupt bremsen, sondern die Geschwindigkeit vorsichtig verringern und sich einen Überblick verschaffen“, empfiehlt DRK-Bundesarzt Prof. Peter Sefrin und erklärt, was bei einer Rettungsgasse laut Straßenverkehrsordnung zu beachten ist:
– „Bei Stau auf einer zweispurigen Autobahn muss die Rettungsgasse in der Mitte gebildet werden; bei mehr als zwei Spuren zwischen der linken Spur und den jeweils rechten davon. Selbst wenn ein
Rettungsfahrzeug die Gasse bereits passiert hat, ist diese unbedingt für Nachfolgende freizuhalten. Hektisches Ausscheren ist auf jeden Fall zu vermeiden. Ein Spurwechsel oder den Halt am Fahrbahnrand
muss den nachfolgenden Fahrzeugen immer rechtzeitig durch Blinken signalisiert werden.
– Diese Regeln gelten auch im Stadtverkehr. Bei roten Ampeln darf das an der Kreuzung haltende Fahrzeug unter Beachtung größtmöglicher Vorsicht in den Kreuzungsbereich hinein gefahren werden, wenn
dies den Weg für Einsatzkräfte frei macht. Dies gilt auch bei Blitzampeln! Es gibt dann keine Strafanzeige. Notieren Sie sich gegebenenfalls Zeit und Ort, um evtl. Einspruch eingelegen zu können.
– In der Stadt aber auch auf der Landstraße ist es wichtig, dass sobald das Einsatzfahrzeug hörbar, aber noch nicht in Sicht ist, bereits jetzt rechtzeitig die Rettungsgasse wird.
– Fahrzeuge mit Blaulicht und Signalhorn sind immer in Eile!“, betont Professor Sefrin. „Wenn sie langsam evtl. sogar im Schritttempo fahren, kann das bedeuten, dass sich ein Patient im Auto befindet, der
versorgt werden muss. Scharfe Bremsmanöver und ruckartiges Anfahren sind dann für diesen Schädlich. Deshalb auch langsamen Rettungsfahrzeugen mit Sondersignal immer den Weg frei machen.“
Schade! Nach subjektiven vier Jahren intensiver Rettungsgassen-Aufklärung in allen Medien, erscheinen immer noch Beiträge, die NICHT das eigentliche Problem benennen!
Im ersten Satz wird der Bezug zu Staus auf Autobahnen hergestellt. In den folgenden Sätzen jedoch, wird nur auf das Reagieren bei unmittelbar nahender Einsatzfahrt (mit Blaulicht und Signalhorn) eingegangen, nicht aber folgende Besonderheit erwähnt, die seit Jahren vermittelt werden will:
Es ist außerorts und auf Autobahnen eben NICHT erst bei Blaulicht zu reagieren – wie ebenfalls die Headline leider falsch vermuten lässt – sondern immer sofort beim Eintreffen im Rückstau!
Völlig egal, ob jemals Blaulicht kommen wird oder nicht, es ist bei Stau SOFORT (vorsorglich) die Rettungsgasse zu bilden! (§11 Abs. 2 StVO).
Selbst im zweiten Absatz, welcher auf Details eingeht, ist ein Hinweis auf diesen wichtigen, zeitlichen Aspekt zu vermissen. Wer diesen Beitrag liest, wartet im Stau weiterhin – mittig auf seiner Fahrspur stehend – auf ein nahendes Einsatzfahrzeug und verhält sich somit (weiterhin) falsch. Denn selbst willige Fahrzeugführer werden es aufgrund der bereits eng beieinander stehenden Fahrzeuge nicht schaffen, schnell und genügend Platz zu machen. Und wieder wird Zeit verloren.
Bitte den Beitrag diesbezüglich nachbessern – Besten Dank!