Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2019/2020 für alle Kinder die Schulpflicht, die zwischen dem 1. Juli 2012 und dem 30. Juni 2013 geboren sind. Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollenden und von ihren Sorgeberechtigten in der Schule angemeldet werden. Die Stadtverwaltung bittet deshalb die Eltern und andere Sorgeberechtigte, ihr Kind an einem der folgenden Termine an einer Grundschule anzumelden:
Donnerstag, 30. August 2018, 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag, 4. September 2018, 14 Uhr bis 18 Uhr
Die Schulanmeldung kann an einer kommunalen Grundschule des Grundschulbezirks, an der Universitätsschule Dresden oder an einer Grundschule in freier Trägerschaft erfolgen. Das Schulverwaltungsamt wird die Sorgeberechtigten schriftlich im August 2018 an die bevorstehenden Schulanmeldetermine erinnern. Die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes besteht auch dann, wenn die Sorgeberechtigten keinen Brief vom Schulverwaltungsamt erhalten haben. Zur Schulanmeldung sind der Personalausweis der Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2019/2020 (Schulanmeldebestätigung) mitzubringen. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Kinder, die eine kommunale Grundschule außerhalb ihres Schulbezirkes besuchen sollen, müssen zunächst an einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden. Nähere Informationen zu den bevorstehenden Schulanmeldungen sowie über die Tage der offenen Tür an Dresdner Grundschulen gibt es unter www.dresden.de/schulbeginn.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar