Die Nebenkostenabrechnung: Das müssen Sie wirklich zahlen

Wenn Heizen zur bösen Überraschung wird. Foto: Pixabay
Foto: Pixabay

Anzeige

Mit Bangen erwarten zahlreiche Mieter die jährliche Nebenkostenkostenabrechnung. „Oft genug ist die Post für viele eine unerfreuliche Überraschung, da hohe Nachforderungen geltend gemacht werden“, wissen Katrin Kroupová vom Mieterverein Dresden und Energieberaterin Ulrike Körber von der Verbraucherzentrale Sachsen. Viele Betroffene stellen sich angesichts hoher Nachforderungen daher die Frage, ob die Abrechnung auch korrekt ist.

Die Abrechnung besteht in der Regel aus zwei Teilen: Der Abrechnung der „kalten“ Nebenkosten, wie Hausmeisterkosten oder Hauslicht, sowie der Heizkostenabrechnung. Viele Fragen sind damit verbunden: Wann ist eine Abrechnung formell richtig? Welche Kosten dürfen überhaupt umgelegt werden? Welche Mindestanforderungen und Fristen muss der Vermieter einhalten? In welchem Umfang und bis wann kann der Mieter Einwendungen vortragen? Und wann wird eine Nachzahlung bzw. Erstattung des Guthabens fällig? Wichtigster Maßstab für die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung ist übrigens der Katalog der Betriebskostenverordnung. „Dieser Katalog muss zudem wirksam im Mietvertrag einbezogen worden sein“, weiß Kroupová. Besonders wichtig: Die Betriebskostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode zugegangen sein, damit der Vermieter Nachforderungen geltend machen kann.

Besondere – auch technische – Herausforderungen stellt die Heizkostenabrechnung „Das mitunter seitenlange Zahlenwirrwarr überfordert auch die Geduldigsten“, erläutert Ulrike Körber von der Verbraucherzentrale. Diese Abrechnungen werden in der Regel durch einen Messdienstleister im Auftrag des Vermieters erstellt. Gerade bei Großvermietern gibt es daher einen gewissen Standard.

Man muss vor allem zwischen formellen Fehlern wie der Schreibweise des Namens und echten fachlichen Fehlern wie falsche Zuordnung der Verbrauchsdaten unterschieden. Zum Beispiel kann es bei Heizungen mit Öl als Brennstoff schon mal passieren, dass die verbrauchten Liter Öl nicht ordnungsgemäß aus Anfangs- und Endstand ermittelt wurde.

„Die rechtliche Grundlage zur Abrechnung der Heizkosten ergibt sich aus der Heizkostenverordnung“, weiß Körber. Viele vergessen, dass nicht nur für verbrauchte Heizwärme Kosten entstehen, sondern auch für die Warmwasserbereitung. Außerdem gibt es immer einen sogenannten Grundkostenanteil, der von der Wohnungsgröße abhängig ist. Ein Problem ist auch, wenn die Abrechnung erst am letzten Tag des zulässigen Zeitraums im Briefkasten landet. Die Daten auf den Ablesegeräten erlöschen mitunter an diesem Tag und können nicht mehr kontrolliert werden. „Diese Zahlen sollten Sie daher vorher aufschreiben“, rät Körber.

Bei einem Aktionstag am Mittwoch, den 7. November 2018 zum Thema Nebenkosten bringen die beiden Expertinnen Licht in das Dunkel der jährlichen Verbrauchsabrechnung. An konkreten Bespielen wird gezeigt, wo welche Angaben in den Abrechnungen zu finden sind und wie die vielen Zahlen zusammenhängen. Es besteht die Möglichkeit zu individuellen Fragen. 

Das Nebenkosten-Seminar: Zu viel gezahlt bei Betriebs- und Heizkosten?
Mittwoch, 7. November 2018, 
17:30 Uhr:       Betriebskosten – die zweite Miete: Was kann umgelegt werden?
18:30 Uhr:       Die Heizkostenabrechnung,
Verbraucherzentrale Sachsen, Beratungszentrum Dresden, Fetscherplatz 3 in 01307 Dresden

Die Teilnahmegebühr beträgt 5 €/pro Teilnehmer. Es wird um vorherige Anmeldung unter 0351-4593484 oder per E-Mail an [email protected] gebeten.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.