Ursprung und Entwicklung der pyrotechnischen Industrie
Glänzende Augen bei Groß und Klein, staunende Ooohs und Aaahs – der Himmel leuchtet in bunten Farben. Egal, ob Silvester, der letzte Abend eines Volksfestes oder manchmal sogar die private Party, ein Feuerwerk setzt einen unvergesslichen, nachhallenden Schlussakkord. Es ist ein Himmelsspektakel, dessen Faszination sich kaum jemand zu entziehen vermag. Schon 6 000 vor Christus sollen Naturvölker Arsenschwefel, Schwefelantimon und Natriumverbindungen auf Holzstücke aufgetragen und pyrotechnische „Zauber“ damit veranstaltet haben.
Zündeln im Reich der Mitte
Währen in China erstmals zwischen dem 7. und 1. Jahrhundert „Feuer- und Silberbäume“ erwähnt worden, ließ die Feuerwerkskunst in Europa noch einige Jahreswechsel ohne erleuchteten Himmel verstreichen. Erst ab Ende des Mittelalters verbreitete sie sich von Florenz aus an den Fürstenhöfen. Hier erlebte das Feuerwerk besonders während der Barockzeit und des Rokoko seine Blütezeit. Zur Krönung glanzvoller Feste – vor allem bei den französischen Königen Ludwig XIV und XV – wurden Raketen, Schnurfeuerwerke und Feuerräder gezündet. Auch Friedensverträge waren ein willkommener Anlass für prachtvolle Feuerwerke.
Goldenes Feuerwerk
Die heute bekannte unermessliche Farbenvielfalt am Himmel entwickelte sich aber recht langsam. Bis Ende des 18. Jahrhunderts warfen Feuerwerkskörper anfangs fast ausschließlich goldene, ab dem barock auch orange und rote Funken aus. Aber erst die industrielle Chemie machte ab dem 19. Jahrhundert verschiedene und brillante Farben möglich. „Neben dem Farbenspiel und den unterschiedlichen Verlaufsformen nehmen choreografierte Feuerwerke seit einigen Jahren zu“, sagt Klaus Gotze vom Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI). Die Knall-, Knister- und Farbeffekte werden etwa auf passende Musik abgestimmt und schaffen somit ein unvergleichliches Gänsehaut-Erlebnis.
Geister vertreiben
Zwar hat sich der Einsatz von Pyrotechnik über die Jahrhunderte verändert, jedoch galten Feuerwerke lange Zeit hauptsächlich der Geistervertreibung – vor allem zum Jahreswechsel. Schon zu Urzeiten zogen vermummte Gestalten mit Trommeln, Schellen und Peitschenknallen durch die Straßen, um mit dem lärmenden Krach die bösen Geister abzuwehren. Mittelweile hat das Feuerwerk dieses Brauchtum weltweit ersetzt. Und wenn heute kaum noch jemand an Geister glaubt, Raketen und Böller gehören nach wie vor fast überall zu Silvester wie auch Kirchenglocken oder das Knallen von Sektkorken sowie der „gute Rutsch“.
Rutschen und rutschen
Fälschlicherweise wird dieser Neujahrswunsch mit dem Hinüberrutschen in ein neues Jahr gleichgesetzt. Jedoch geht der Ausspruch auf das hebräische Wort „rosch“ zurück, das „Anfang“ bedeutet und somit für den Beginn eines neuen Jahres steht. Damit der Start ins neue Jahr auch gebührend gefeiert werden kann, findet man vor allem leistungsstärkere Batterie- und Kombinationsfeuerwerke mit einer längeren Brenndauer in den Sortimenten der Feuerwerk-Hersteller. Seit 2009 erlaubt der europäische Gesetzgeber eine sogenannte Effektmenge von bis zu
500 Gramm.
Europäische Normen für mehr Sicherheit
Was sich im ersten Moment vielleicht ziemlich gefährlich anhört, bedeutet aber nachweislich kein höheres Sicherheitsrisiko. Im Gegenteil, ein Vorteil von Batterie- und Kombinationsfeuerwerk ist zum Beispiel, dass sie nur ein ein einziges Mal entzündet werden müssen. Neben dem senkrecht startenden Batterie- und Kombinationsfeuerwerk werden auch Fächerbatterien angeboten.
Die europäischen Normvorgaben erlauben einen Neigungswinkel von 30 Grad, was von den im VPI organisierten Herstellern freiwillig auf 15 Grad reduziert worden ist. Dadurch ist der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand von acht Metern von großen Gebäuden, Bäumen und ähnlichen Hindernissen bestens gewährleistet.
Egal, ob man sich am Ende für die kleine Knallerbse oder die Riesen-Rakete mit Wumms entscheidet – alles ist stets nach den höchsten Sicherheitsbestimmungen entwickelt. Auch bei der Anwendung heißt es: Sicherheit geht vor – egal, ob bei einem gelernten Pyrotechniker, der atemberaubende Lichtspiele an den dunklen Himmel zaubert, oder bei einer Privatperson, die es zu Silvester einfach nur ordentlich krachen lassen möchte.
In Deutschland unterliegen alle pyrotechnischen Gegenstände dem Sprengstoffgesetz. Der Verbraucher sollte von illegal eingeführten Produkten die Hände lassen – damit es ein „gesundes und frohes neues Jahr bleibt. ekg
Hinterlasse jetzt einen Kommentar