Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Freitag wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt.
In die Strafe ist ein Vorkommnis beim Zweitliga-Auswärtsspiel am 10. November 2018 gegen den 1. FC Köln eingeflossen. Geahndet wurde das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. Das Spiel musste in der 46. Spielminute wegen der starken Rauchentwicklung rund zwei Minuten
unterbrochen werden. Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Hartmann für ein Spiel gesperrt
Nach dem Feldverweis von Marco Hartmann in der 77. Minute des Zweitliga-Heimspiels am Mittwoch gegen Arminia Bielefeld hat der DFB-Kontrollausschuss für die Rote Karte nach einer „Notbremse“ eine Sperre von einem Meisterschaftsspiel beantragt.
Die Verantwortlichen der SG Dynamo Dresden haben dem Antrag am Freitag zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig. Dynamos Cheftrainer Maik Walpurgis muss damit beim Auswärtsspiel am Samstag gegen den 1. FC Heidenheim auf den 30-jährigen Mannschaftskapitän verzichten.
Der Antrag auf eine Sperre für ein Meisterschaftsspiel entspricht der ständigen Rechtsprechung der DFB-Rechtsinstanzen in derartigen Fällen: „Verhinderung einer offensichtlichen Torchance durch ein nicht schwerwiegendes Foulspiel mit anschließendem Torerfolg.“
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