Darum geht`s bei der großen Wahl am 26. Mai

Der Dresdner Oberbürgermeister ruft seine Bürger zur Wahl auf. // Foto: Archiv

A m 26. Mai öffnen in der sächsischen Landeshauptstadt die Wahllokale für etwa 440000 wahlberechtigte Dresdner. Doch wer wird eigentlich genau gewählt und was gibt es zu beachten?

Die Stadtratswahl

Bei der Kommunalwahl – oder auch Stadtratswahl genannt – wird die Volksvertretung der Dresdner Wähler, also das lokale Parlament und Entscheidungsgremium in Dresden gewählt: der Stadtrat. Dabei vergeben die Dresdner ihre Stimmen für insgesamt 70 Abgeordnete, die in den kommenden Jahren alle kommunalen Entscheidungen treffen. Analog zur Land- oder Bundestagswahl treten fast alle Kandidaten für eine Partei an und gehören – nach erfolgreicher Wahl – in der Regel auch deren Fraktionen an. Außerdem werden in diesem Jahr erstmals in Dresden die Stadtbezirksbeiräte direkt gewählt.

Wie wird gewählt?

Bei der Stadtratswahl hat jeder Wähler drei Stimmen, die er frei auf alle zur Wahl stehenden Kandidaten verteilen kann. Ein Kandidat kann auch drei Stimmen bekommen. Es müssen nicht alle Stimmen vergeben werden, es dürfen aber nicht mehr als drei Stimmen vergeben werden, sonst ist der Wahlzettel ungültig. Wähler müssen zum Wahltag 18 Jahre alt sein. Ausländische EU-Bürger dürfen wählen, sofern sie seit mindestens drei Monaten in Dresden wohnen. Die Wahllokale sind bis 18 Uhr geöffnet.

Ein neues Europa-Parlament

Am selben Tag (26. Mai) werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Wie auch die Kommunalwahl in Dresden findet die Europawahl alle fünf Jahre statt. Die Wahl 2019 findet in allen EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig statt. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die älter als 18 Jahre sind und mindestens drei Monate in der EU gewohnt haben. Das ist in allen Staaten gleich. Anders als bei den Wahlen in der Bundesrepublik werden keine Kandidaten direkt gewählt, sondern Listen. In Deutschland macht man auf dem Stimmzettel nur genau ein Kreuz: bei einer der Listen. Insgesamt treten 41 politische Vereinigungen zur Europawahl an, 96 Abgeordnete aus der Bundesrepublik werden es ins EU-Parlament schaffen. Aktuell sitzen 751 Abgeordnete im EU-Parlament, wie viele es nach der Wahl sind, ist noch offen. Das hängt vom Brexit ab. In der aktuellen Wahlperiode gibt es acht Fraktionen im EU-Parlament: Konservative, Sozialdemokraten, Liberale, Grüne, Linke, EUSkeptiker, Rechte, Extreme Rechte. Nach der Wahl kann das allerdings anders aussehen. Die Fraktionen bilden sich dann gegebenenfalls neu aus den gewählten Parteien und Abgeordneten.

Die Briefwahl „vor Ort?

Wahlberechtigte, die im Briefwahlverzeichnis eingetragen sind und sofort „vor Ort“ per Brief wählen wollen, noch bis zum 24. Mai das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Stadthauses, Theaterstraße 11 bis 15, Raum 100, aufsuchen. Die Sofortbriefwahl ist in dieser Zeit montags bis freitags von9bis 18 Uhr möglich. Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis bzw. von EU-Bürgern der Identitätsausweis. Etwa 73 000 Dresdner haben laut Stadt Briefwahlunterlagen beantragt. (DAWO)

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