Sachsens Grundschüler müssen am Montag nicht zur Schule.
Zu der für Montag geplanten Wiederaufnahme des regulären Unterrichts in allen Klassenstufen von Sachsens Grundschulen kommt es vorerst nicht.. Grund dafür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 15 Mai, das zwei Eltern vorläufigen Rechtsschutz gewährt.
Die hatten dagegen geklagt, dass unter anderem ein 7-Jähriger ab dem 18. Mai wieder zur Grundschule gehen muss. Anlass waren jeweils Bedenken gegen die Umsetzung der vom Kultusministerium vorgegebenen Hygieneregelungen.
Die für den 18. Mai geplante Öffnung aller Klassenstufen der Grundschulen für einen regulären Unterricht stellte das Gericht nicht grundsätzlich in Frage. Das Kultusministerium reagierte am Sonnabend dennoch auf das Urteil und entschied, dass der Schulbesuch aller Grundschüler – auch der vierten Klassen – ab Montag nur noch auf freiwilliger Basis erfolgt und nicht verpflichtend ist. Diese Vorgabe gilt vorerst bis zum 5. Juni.Bos dahin will das Ministerium gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig in Berufung gehen und dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht klagen.
Alle betroffenen Eltern werden nun gebeten, der Grundschule formlos per Post oder E-Mail mitzuteilen, ob ihr Kind ab Montag die Schule besucht oder seiner Schulpflicht vorläufig zu Hause nachkommt.
Die ebenfalls für den Montag vorgesehene Öffnung der sächsischen Kindertagesstätten ist von dieser Entscheidung nicht betroffen. Eltern können deshalb ab dem 18. Mai ihre Kinder wieder in Krippen, Kindergärten und Horten betreuen lassen.
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