In Not geratene Einrichtungen sozialer Träger können ab sofort Geld bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Das teilte das Kreditinstitut am Mittwoch mit. Je nach Anzahl der Beschäftigten und Bedarf können die Organisationen gestaffelt eine Einmalzahlung von bis zu 30 000 Euro erhalten.
Neben sozialen Einrichtungen und Tierschutzorganisationen sollen auch Jugendübernachtungsstätten, Familienferienstätten sowie Ehrenamtliches Engagement und Freiwilligendienste gefördert werden. So können laut SAB beispielsweise Jugendherbergen mit bis zu 500 Euro pro Bett unterstützt werden.
Die Fördergelder sollen dazu dienen, Liquiditätsengpässe zum Beispiel bei Mieten, Personalkosten oder Krediten in drei aufeinanderfolgenden Monaten abzudecken.
Ausgenommen von der Sofortförderung sind alle Organisationen, die nicht in die Zuständigkeit des Sozialministeriums fallen. Das betrifft unter anderem Sport, Katastrophenschutz, Kunst und Kultur und Umwelt.
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