Versammlungsbehörde verbietet Querdenker-Demo

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Das Ordnungsamt als Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden hat für den kommenden Sonnabend, 12. Dezember 2020, die geplante Demonstration der Initiative „Querdenken351“ auf der Cockerwiese mit dem Verweis auf die hohe zu erwartende Teilnehmerzahl und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Dresden vor dem Hintergrund der Pandemiesituation verboten. Davon betroffen sind auch alle Ersatzveranstaltungen an diesem Wochenende.

Bei der Initiative „Querdenken351“ handelt es sich um einen lokalen Ableger der bundesweiten Initiative Querdenken. Versammlungen der Initiativen hatten bereits mehrfach in Berlin, am 31. Oktober in Dresden, am 7. November in Leipzig sowie am 28. November 2020 in Frankfurt (Oder) stattgefunden.

Das Ordnungsamt geht in übereinstimmender Prognose mit der Polizeidirektion Dresden davon aus, dass im Falle einer Durchführung der Versammlung mit einer deutlich höheren Teilnehmerzahl als den ursprünglich geplanten 4.000 Teilnehmern gerechnet werden müsste, insbesondere nachdem in anderen Großstädten in den letzten zwei Wochen entsprechende Großversammlungen ebenfalls verboten wurden.

Die Erfahrungen der vergangenen Demonstrationen zeigen, dass seitens der Querdenker weder Abstandgebote eingehalten, noch die Maskenpflicht befolgt wird. Alle behördlichen Auflagen oder polizeilichen Aufforderungen werden völlig ignoriert. Um ein Superspreader-Event mit schwerwiegenden Folgen für viele auch unbeteiligte Menschen zu verhindern, stellt das Versammlungsverbot für die geplante Veranstaltung die einzige Möglichkeit dar. Ein milderes Mittel gibt es nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung vom 5. Dezember 2020 (Az. 1 BvQ 145/20) bestätigt, dass es nicht geeignet wäre, demjenigen Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept aufzuerlegen, sofern dessen Einhaltung letztlich nicht zu erwarten sei.

Flankiert wird das Verbot mit einer weiteren Allgemeinverfügung, welche für den 12. Dezember 2020 alle solche Versammlungen untersagt, die nicht bis zum 9. Dezember 2020, 24 Uhr bei der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden angezeigt wurden. Ziel dabei ist es, möglichen Versuchen aus der Querdenker-Szene entgegenzutreten, das Verbot durch spontane Versammlungen zu umgehen, da von diesen ebenso eine erhebliche Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung ausgehen kann. Die Behörde ist zusammen mit der Polizeidirektion Dresden sowie dem Gesundheitsamt nur so in der Lage, mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf Versammlungsanzeigen im Hinblick auf deren infektionsschutzrechtliche Vertretbarkeit zu prüfen.

Derzeit sind sieben Gegendemonstrationen von Organisationen, Bündnissen und Privatpersonen angemeldet, die sich über das gesamte Dresdner Innenstadtgebiet verteilen.

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