Die Eisschnelllaufbahn im Sportpark Ostra wird für den Rest der Saison außer Betrieb genommen und die Eisfläche abgetaut.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie machen einen wirtschaftlichen Betrieb unmöglich. Die Bahn muss gekühlt und die Eisfläche mit hohem Aufwand gepflegt werden. Allein die Energiekosten betragen rund 30.000 Euro pro Monat. Gleichzeitig fehlen alle Einnahmen durch Freizeitsportlerinnen und -sportler. Auch die breitensportliche Nutzung durch Vereine ist durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 11. Januar 2021 ausgeschlossen.
Die Nutzung ist ausschließlich für Sportlerinnen und Sportler möglich,
- für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen Entgelt verpflichtet und dies überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient bzw. die lizensierte Profisportler sind,
- die dem Bundeskader – Olympiakader und Perspektivkader – des Deutschen Olympiasportbundes angehören,
- die dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören oder
- Schülerinnen und Schüler in der vertieften sportlichen Ausbildung an Sportoberschulen und Sportgymnasien, die an der Präsenzbeschulung nach § 5a Abs. 5 der SächsCoronaSchutzVO teilnehmen.
Ergänzend dazu hat die Landeshauptstadt Dresden entschieden, die Nutzung der Sportstätten auch für Nachwuchskadersportler nicht zuzulassen. Damit soll der Zugang zu den Sport- und Bäderanlagen in Dresden für den Nachwuchssport einheitlich geregelt werden. Höchste Priorität hat dabei die Gesundheit zu schützen und zu verhindern, dass sich die Corona-Infektionen weiter ausbreiten. Schülerinnen und Schüler, für die derzeit kein Präsenzschulunterricht stattfinden darf, sollen sich auch im Vereinssport nicht begegnen. Schließlich sprechen auch wirtschaftliche Aspekte dafür, keine Ausnahmen zuzulassen.
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