Die neue Allgemeinverfügung legt im Dresdner Stadtgebiet Alkoholverbotszonen in bestimmten Bereichen der Stadt fest.
Für Dresden gilt ab heute, 28. Januar, eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Laut dieser ist die Landeshauptstadt dazu verpflichtet, festzulegen, wie das Alkoholverbot im städtischen Raum umzusetzen ist. Die neu herausgegebene Dresdner Allgemeinverfügung legt im Dresdner Stadtgebiet Alkoholverbotszonen in bestimmten innerstädtischen Bereichen um den Alaunpark, der Innenstadt, den Neustädter Markt sowie dem Hauptbahnhof/Wiener Platz fest.
Zudem ist die Abgabe von alkoholischen Heißgetränken im gesamten Stadtgebiet untersagt. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist im gesamten Stadtgebiet nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt.
Weitere Informationen zu den Zonen finden sich auf der Seite www.dresden.de/corona unter dem Klappmenü „Alkoholverbot“.
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