Hebammen und Entbindungspfleger können auch in diesem Jahr Zuschüsse beantragen.
Eine gute Nachricht für Hebammen und Entbindungspfleger: Die Landeshauptstadt Dresden zahlt weiterhin die Zuschüsse für die Wochenbettbetreuung und Geburtshilfe. Der Stadtrat beschloss die finanziellen Mittel von jeweils 200.000 Euro für das aktuelle und das kommende Jahr und verabschiedete als rechtliche Grundlage eine neue Förderrichtlinie. „Es ist ein sehr positives und vor allem wertschätzendes Signal für diese Berufsgruppe, die eine wichtige Arbeit im Gesundheitsdienst leistet – gerade in Zeiten knapper Haushaltsmittel.
Mit dem Beschluss zur Förderung der Geburtshilfe ist demnach ein nahtloser Übergang der Anträge vom vergangenen Jahr auf die folgenden zwei Jahre gesichert“, freut sich Dr. Frank Bauer, Leiter des Gesundheitsamtes.
Die Höhe der Fördermittel hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nicht verändert: Für jede Wochenbettbetreuung gibt es einen Zuschuss von einmalig 30 Euro. Jede begonnene Geburt in einem Geburtshaus oder in einer Praxis unterstützt die Landeshauptstadt Dresden mit 100 Euro und eine begonnene Hausgeburt beziehungsweise Beleggeburt in einem Krankenhaus wird mit 200 Euro bezuschusst. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Hauptwohnsitz von der Mutter oder dem geborenen Kind Dresden ist. Außerdem müssen Hebammen und Entbindungspfleger die selbstständige Tätigkeit bereits beim Gesundheitsamt angemeldet haben.
Die Förderung kann von der Hebamme oder dem Entbindungspfleger selbst beantragt werden. Für jedes betreute Kind müssen sie einen separaten Antrag stellen. Das ab diesem Jahr geltende Formular befindet sich zum Download auf der Internetseite.
Im vergangenen Jahr nahmen 119 Hebammen und Entbindungspfleger die Förderung in Anspruch. Im Gesundheitsamt gingen 2.660 Anträge ein. Das entsprach einer Fördermittelsumme von fast 150.000 Euro.
Das Antragsformular und weitere Informationen stehen unter www.dresden.de/geburtshilfe
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