Knapp eine Woche vor dem Ende der Brexit-Übergangszeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union ist es Premierminister Boris Johnson und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gelungen, eine Einigung in letzter Minute zu erzielen. Nach Monaten der Ungewissheit ist das Horrorszenario eines „harten“ Brexit vermieden worden.
Das Abkommen befasst sich mit einer Reihe wichtiger Bereiche, darunter der Fischerei, Markttarife, Datenschutz und Finanzdienstleistungen. Ein Bereich, der viele Menschen besonders interessiert, ist jedoch das Thema Reisen und Visa. Das Vereinigte Königreich hat traditionell bequeme Reiseabkommen mit Ländern auf der ganzen Welt, wie z. B. die Befreiung von der Visumspflicht für Reisen nach Europa.
Die Frage, die sich vielen stellen, lautet also: Wie werden sich Auslandsreisen nach dem Brexit verändern?
Von Deutschland nach Großbritannien reisen
Europäische Reisende können auch weiterhin ohne Visum in das Vereinigte Königreich reisen. Einwohner von EU-Mitgliedsstaaten (einschließlich Deutschland) brauchen nur einen Reisepass, der für den gesamten Aufenthalt in Großbritannien gültig ist. Eine der zukünftigen Änderungen ist, dass Personalausweise ab dem 1. Oktober 2021 an britischen Flughäfen nicht mehr akzeptiert werden. Dies bedeutet, dass ein Reisepass das einzige akzeptierte Reisedokument für ausländische Besucher sein wird.
Im Moment gilt im Vereinigten Königreich jedoch noch ein Einreiseverbot für ausländische Touristen. Personen mit einem dringenden Grund für die Reise, die trotzdem einreisen dürfen, benötigen ein englisch-, französisch, oder spanischsprachiger negativer Covid-19-Test für die Einreise, der nicht älter als drei Tage sein darf. Reisende, die ohne negativen Test nach England reisen, drohen Geldstrafen von bis zu 500 GBP.
Reisen nach Europa: Visum erforderlich?
Touristen aus Großbritannien benötigen derzeit kein Visum, um für einen kurzen Aufenthalt nach Europa zu reisen. Dies wird auch nach dem Brexit der Fall sein. Solange der Aufenthalt in Europa 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreitet, ist kein Visum für Reisen in die Länder der Europäischen Union sowie nach Island, Norwegen, Liechtenstein und in die Schweiz nötig. Wer beabsichtigt, länger als 90 Tage zu bleiben, muss ein Visum beantragen.
Dies gilt jedoch nur für kurze Urlaubsreisen. Für Geschäftsreisen nach der Brexit-Übergangszeit können andere Regeln gelten. Während die meisten Länder auch für kurze Geschäftsreisen in Großbritannien kein Visum verlangen, gibt es Ausnahmen. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, sich vor der Abreise zu informieren, welche spezifischen Anforderungen für die Erbringung von Dienstleistungen in EU-Ländern nach dem Brexit gelten. Glücklicherweise hat die britische Regierung eine praktische Liste, die verwendet werden kann, um die Regeln jedes Landes zu bestimmen.
Änderungen am Auslandskrankenschein EKVK (auf Englisch EHIC)
Der Europäische Auslandskrankenschein ermöglicht Reisenden den Zugang zu staatlicher medizinischer Versorgung auf Reisen in ganz Europa. In Großbritannien wird die EHIC durch die Global Health Insurance Card, kurz GHIC, ersetzt. Wenn Sie bereits eine EHIC haben, können Sie diese noch bis zu ihrem Ablaufdatum nutzen. Es gibt noch wenig Informationen darüber, wie der Prozess zur Erlangung der neuen GHIC funktionieren wird.
Reisen außerhalb Europas
Der Brexit wird für britische Reisende nur begrenzte Folgen haben, wenn es um Reisen in Länder außerhalb der Europäischen Union geht. Großbritannien genießt eine Reihe von Privilegien, wenn es darum geht, ins Ausland zu reisen. Zum Beispiel benötigen Briten kein Visum, wenn sie in die USA oder nach Kanada reisen. Für die USA reicht die Online-Reisegenehmigung ESTA, für Kanada die eTA Kanada. Andere Länder, wie z. B. Vietnam, erlauben britischen Reisenden einen 15-tägigen Aufenthalt ohne die Notwendigkeit einer Reisegenehmigung. Nur bei einem Aufenthalt von mehr als 15 Tagen muss ein Visum beantragt werden. Keines dieser Abkommen wird durch den Brexit gefährdet sein.
Autorin: G. Wiedemann
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