Im Rahmen der Corona-Kontrollen wurden im Februar insgesamt 207 Verstöße gegen infektionsschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt.
68 Verstöße gegen die Maskenpflicht wurden registriert. Seit dem 15. Februar 2021 beträgt das Bußgeld für einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung 100 Euro, zuvor waren es 60 Euro.
Um die Einhaltung der vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne zu überprüfen, klingelten die Bediensteten im Februar jede Woche bei 200 bis 250 Personen. Dabei konnten 16 Verstöße gegen die Quarantänebestimmungen festgestellt und dem Gesundheitsamt zur weiteren Bearbeitung übergeben werden.
Die geltenden Kontaktbeschränkungen sowie Hygienekonzepte kontrollierten die Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes ebenfalls, sowohl in Uniform als auch anlassbezogen und stichprobenartig in Zivil.
Der Erste Bürgermeister Detlef Sittel sagt: „Die Beachtung und Umsetzung der Regeln zum Infektionsschutz ist nach wie vor bedeutend im Kampf gegen die Pandemie. Der Gemeindliche Vollzugsdienst wird die Einhaltung darum auch weiterhin intensiv kontrollieren“.
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