Bei der letzten Bund-Länder-Konferenz wurde den Kultureinrichtungen und Veranstaltern ein mehrstufiges Öffnungsszenario in Aussicht gestellt, das die Öffnung von Einrichtungen für das Publikum an umfangreiche Bedingungen knüpft. Auf Grundlage der bis 31. März geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung wurde zwischen Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch und den Intendanten und Direktoren der städtischen Kultureinrichtungen in den letzten Tagen mehrfach intensiv beraten und folgende Entscheidungen zur schrittweisen Öffnung der Kultureinrichtungen in Rechtsträgerschaft der Landeshauptstadt Dresden getroffen. Technische, rechtliche und organisatorische Fragen wie beispielsweise der digitalen Kontaktnachverfolgung, der Kontrolle von Schnelltests und der Aktualisierung von bestehenden Hygienekonzepten sind dabei noch zu klären.
Städtische Bibliotheken
Seit Montag, 1. März haben die Städtischen Bibliotheken wieder für die Ausleihe und Rückgabe von Medien geöffnet. Mindestens bis zum Mittwoch, 31. März sind jedoch die Nutzung weiterer Dienste wie PC-Plätze und längere Aufenthalte nicht möglich. Die Bibliotheken können ohne Vorlage eines negativen Schnelltests aufgesucht werden.
Stadtarchiv
Seit Mittwoch, 10. März 2021 hat der Lesesaal des Stadtarchivs wieder geöffnet, jedoch nur eingeschränkt, bei dringender Akteneinsicht im begrenzten Rahmen. Für einen Besuch im Lesesaal wird eine terminliche Reservierung benötigt, die beim Benutzerdienst unter der Telefonnummer 0351 488 – 1521 oder – 1531 anzumelden ist.
Museen
Mit Beginn der verlängerten sächsischen Osterferien werden ab Freitag, 26. März die Museen der Stadt Dresden und das Verkehrsmuseum wieder öffnen. Eine Terminbuchung vorab ist notwendig und wird online oder telefonisch möglich sein. Für die Terminbuchungen und eine digitale Kontaktnachverfolgung werden aktuell die technischen Voraussetzungen geschaffen. Ein negativer Schnelltest ist laut der aktuellen Rechtslage hingegen nicht notwendig.
Theater und Orchester
Die Theater, Bühnen und Orchester der LHD (Staatsoperette, Dresdner Philharmonie, EZK Hellerau) werden voraussichtlich Mitte April wieder für Veranstaltungen mit Publikum öffnen. Das tjg spielt ab Montag, 5. April wieder für Familien unter der Voraussetzung, dass alle offenen Fragen hinsichtlich Schnelltests geklärt sind. Konkrete Entscheidungen werden dazu nach dem 22. März getroffen werden, da laut Öffnungsstrategie eine stabile Inzidenz von unter 100 bzw. von unter 50 in der Landeshauptstadt Dresden und im Freistaat Sachsen gleichermaßen Voraussetzung ist. Für diese Kultureinrichtungen mit komplexen innerbetrieblichen Abläufen sind nicht nur mehrwöchige Vorbereitungsphasen notwendig, sondern es wird auch die Vorlage eines tagesaktuellen Schnelltests verlangt, solange der Inzidenzwert oberhalb 50 liegt.
Online-Angebote der städtischen Theater und Orchester für alle Altersgruppen sowie Schulen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Einrichtungen abrufbar.
Der Dresdner Kreuzchor wird in kleinster Männerstimmenbesetzung an den Ostertagen in der Kreuzkirche liturgische Dienste versehen.
Musikschule Heinrich-Schütz-Konservatorium
Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung lässt den Betrieb von Musikschulen für den Einzelunterricht wieder zu, jedoch mit sehr hohen Hygieneauflagen. Dazu gehört ein tagesaktueller Schnelltest für alle Schüler ab 11 Jahren. In Auswertung der gegenwärtigen Situation hat die Musikschulleitung in Absprache mit der Kulturbürgermeisterin die Entscheidung getroffen, dass der Unterricht des HSKD bis zum Beginn der Osterferien am Sonnabend, 27. März, weiterhin digital stattfindet. Ausnahme stellt der studienvorbereitende bzw. prüfungsrelevante Einzelunterricht dar. Die Gründe für diese nicht leicht zu treffende Entscheidung liegen im aktuell nicht zurückgehenden Infektionsgeschehen, der Ausbreitung von Mutationen und einem niedrigen Impfstatus. Darüber hinaus sind die geforderten tagesaktuellen Schnelltests der Schüler aktuell nicht in ausreichender Menge verfügbar und stellen für die Familien zudem eine zusätzliche finanzielle Belastung dar.
Nach der Bund-Länder-Konferenz am 22. März wird die Entwicklung des Infektionsgeschehens durch die Kulturverwaltung und die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen gemeinsam neu bewertet, um weitere Entscheidungen für die Zeit nach Ostern und die Monate im Frühjahr zu treffen.
Zweite Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur und Tourismus der Landeshauptstadt Dresden, Annekatrin Klepsch: „Seitens der Kultureinrichtungen sowie der Kommunen als Rechtsträger begrüßen wir es, dass durch die Bund-Länder-Konferenz eine Öffnungsstrategie in Aussicht gestellt wurde. Gleichwohl wirft diese neue Fragen hinsichtlich der anzuwenden Hygienekonzepte, des Datenschutzes und Rechtssicherheit bei Schnelltests und insbesondere der Rückfalloption mit einer kurzfristig drohenden Schließung der Kultureinrichtungen bei steigenden Inzidenzen auf. Hinsichtlich der in Musikschulen, Theatern, Kinos, Konzerten geforderten negativen tagesaktuellen Schnelltests appelliere ich an die Sächsische Staatsregierung, Rechtssicherheit und Plausibilität für die folgende Rechtsverordnung ab April herzustellen. Es ist nicht vermittelbar, warum Musikschüler gegenwärtig einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen müssen, Kunden von Frisören und Fußpflegen jedoch nicht. Hier wäre die Vorlage des verpflichtenden Negativtests aus der allgemeinbildenden Schule sachgerecht und ohne finanziellen und organisatorischen Aufwand für die Familien. Für das wirtschaftliche Überleben privater Kultureinrichtungen wiederum sind 1 Meter statt 1,50 Meter Mindestabstand im Zuschauerbereich durchaus entscheidend. Umso entscheidender ist für private Veranstalter und Kultureinrichtungen, dass November-Hilfen und Überbrückungsgeld zeitnah, unbürokratisch und in voller Höhe ausgezahlt werden.“
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