City Light Plakate in der ganzen Stadt machen auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets aufmerksam.
Seit nunmehr zehn Jahren ist im Bildungs- und Teilhabepaket verankert, dass Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende unter 25 Jahren mit geringem Einkommen finanzielle Unterstützung bei zusätzlichen Förderangeboten bekommen. Auf diese Leistung machen ab heute, 6. April 2021, für zwei Wochen 260 City Light Plakate im gesamten Stadtgebiet aufmerksam.
Bildungsbürgermeister Jan Donhauser ergänzt: „Unser aller Ziel ist es, individuelle Lernerfolge so gut wie möglich trotz erschwerter Coronabedingungen abzusichern und damit für alle Schülerinnen und Schüler den Zugang für Bildung zu ermöglichen.“
Lernförderung
Die im Bildungspaket verankerte Lernförderung zur Erreichung der schulischen Lernziele beinhaltet konkret die Förderung angemessener Kosten für außerschulische Lernförderung. Das können zum Beispiel zusätzliche Förderangebote bei privaten Lernanbietern sein. Voraussetzung ist, dass die Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um Lerndefizite beheben zu können. Anspruchsberechtigt sind hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein‐ oder berufsbildende Schule besuchen und unter 25 Jahre alt sind.
Weitere Voraussetzung ist, dass Eltern für ihr Kind eine der nachfolgenden Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Sozialhilfe nach dem 3./4. Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Alle Informationen zur Beantragung finden Sie unter www.dresden.de/bildungspaket
Förderung digitaler Endgeräte
Bedingt durch die Corona-Pandemie werden auch weiterhin Kinder und Jugendlichen Lernzeit zuhause verbringen müssen, sei es durch Maßnahmen der Quarantäne, die temporäre Aufhebung der Schulbesuchspflicht oder den Unterricht im Wechselmodell. Schülerinnen und Schüler kommen mit dieser Situation unterschiedlich gut zurecht. Essenziell für den individuellen Lernerfolg ist ein von zu Hause nutzbares digitales Endgerät. Nicht alle Schülerinnen und Schüler können aufgrund ihrer Einkommenssituation bzw. der ihrer Eltern über einen PC, Laptop oder ein Tablet verfügen. Nun gibt es eine zusätzliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche, die pandemiebedingt am Distanzunterricht teilnehmen und kein digitales Endgerät zur Verfügung haben.
Im Rahmen des Sozialschutzpaketes III können Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 350 EUR beim Jobcenter Dresden erhalten. Neben dem Antrag ist eine schriftliche Bescheinigung der Schule über den Distanzunterricht sowie fehlende Endgeräte notwendig. Weitere Informationen stehen im Internet unter www.dresden.de/Jobcenter
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