Die Inzidenz überschreitet fünf Tage in Folge die 10-er Grenze. Neue Verordnungen gelten ab Samstag, 31. Juli 2021.
Als erste Stadt in Sachsen muss Dresden ab Samstag die Corona-Regeln wieder verschärfen. Wie das Robert-Koch-Institut am Donnerstagmorgen mitteilte, liegt die Wocheninzidenz am Donnerstag bei 12,4 und somit den fünften Tag in Folge über der kritischen Marke von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Die sächsische Corona-Schutzverordnung verlangt für diesen Fall die Wiedereinführung von Masken- und Testpflicht in einigen Bereichen, und zwar am übernächsten Tag – also den Samstag. Die offizielle Bekanntmachung durch die Dresdner Stadtverwaltung wird im Laufe des Donnerstags erwartet. Was sich am Wochenende genau ändert: Das sind die Regeln im Überblick.
Die Geschäfte
Betroffen ist unter anderem der Handel. So gilt in Läden ab Samstag wieder die Maskenpflicht – egal, ob im Supermarkt, in Mode- und Schuhgeschäften oder Elektronik- und Möbelmärkten. Wer zum Friseur oder zur Kosmetik geht, muss ebenfalls eine Maske tragen. Die Landesregierung hatte die Maskenpflicht in Geschäften erst Mitte Juli abgeschafft, mit der Bedingung, dass ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann.
Auf eine Testpflicht müssen sich Kunden vorerst aber nicht einstellen. Diese ist erst ab einer Inzidenz von 35 vorgesehen.
Die Gastronomie und Hotellerie
Auch hier ändern sich die Regeln ab diesem Wochenende. Wer sich in Biergärten- und auf Restaurantterrassen bewirten lässt, muss auch weiterhin keine Maske tragen. Wer dagegen in eine Gaststätte geht, benötigt bis zum Tisch einen Mund- und Nasenschutz. Das gilt auch für Gäste, die eigentlich unter freiem Himmel sitzen, und für den Gang zur Toilette durch die Gaststube gehen müssen. Auch in Hotels und Pensionen sind Masken wieder Pflicht.
Wer in einer Gaststube sitzt, muss ab Samstag außerdem wieder seine Kontaktdaten hinterlassen.
Ein tagesaktueller Corona-Test ist derzeit weder für den Gaststätten- noch den Hotelbesuch nötig. Das wäre erst bei einer stabilen Inzidenz von über 35 der Fall.
Kontaktbeschränkungen
Mit einer stabilen Inzidenz von über 10 greifen auch die Kontaktbeschränkungen wieder. Demnach dürfen höchstens zehn Personen zusammenkommen. Aus wie vielen Haushalten sie stammen, ist egal. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht. Dasselbe gilt für Geimpfte und Genesene.
Familien-, Vereins- und Firmenfeiern sind ebenfalls auf 50 Gäste begrenzt – egal, ob diese in einem Restaurant, zu Hause oder im Freien stattfinden. Auch hier werden Kinder bis 14, Genesene sowie Geimpfte nicht mitgezählt.
Auch an Beerdigungen und Hochzeiten dürfen nicht mehr als 50 Personen teilnehmen. Hier gelten die gleichen Ausnahmen.
Hallenbäder und Freibäder
Die Maskenpflicht gilt ab Samstag auch in den Dresdner Bädern – sowohl in den Hallenbädern als auch in den Freibädern – zumindest vom Betreten des Bades bis zum Badebereich. Dasselbe gilt für Saunen.
Außerdem ist für den Besuch von Dampfsaunen und Dampfbädern wieder ein tagesaktueller Test nötig. Tagesaktuell heißt, der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein Selbsttest, der zu Hause durchgeführt wurde, wird nicht anerkannt. So ist ein Nachweis durch ein zugelassenes Testzentrum nötig. Möglich ist es auch, dass der Test unter Aufsicht am Badeingang gemacht wird. Dazu müssten sich die Badbetreiber allerdings bereiterklären.
Kinos, Theater, Konzerthäuser und Museen
Im Kulturbereich wird es etwas komplizierter. Generell sieht die Corona-Schutzverordnung für den Besuch von Museen, Bibliotheken, Galerien, Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern wieder eine Maskenpflicht vor. Ein tagesaktuelles negatives Testergebnis ist dagegen nur notwendig, wenn kein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Besuchern eingehalten werden kann. Das gilt innen wie außen. Das heißt, die Betreiber der Kulturstätten werden den Zugang von Besuchern womöglich strenger regulieren müssen als in den vergangenen Tagen.
Großveranstaltungen
Generell bleiben Großveranstaltungen erlaubt. Bis zu 25.000 Besucher dürfen daran teilnehmen, sofern deren Kontakte erfasst werden, Ungeimpfte einen tagesaktuellen Test vorlegen, Genesene eine Bescheinigung und Geimpfte ihren Impfnachweis.
Bei kleineren Großveranstaltungen mit weniger als 5.000 Besuchern durften die Gäste zuletzt auf eine Gesichtsmaske verzichten. Da die Inzidenz nun stabil über 10 liegt, ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ab Samstag auch dort wieder Pflicht.
Diskotheken
Club- und Diskotheken-Betreiber werden zittern. Sofern die Inzidenz weiter steigt und stabil über 35 liegt, müssen sie ihre Räume wieder dichtmachen. Noch ist es aber nicht soweit, wenngleich sich bereits am Samstag neue Regeln für den Disco-Besuch ergeben.
So müssen beim Tanzen Masken getragen werden. Ausnahmen sieht die Corona-Schutzverordnung nicht vor.
Pflicht ist außerdem ein tagesaktueller Test – er darf nicht älter als 24 Stunden sein. Selbsttests, die nicht vor den Augen des Personals durchgeführt wurden, sind nicht erlaubt. Auf der sicheren Seite sind Besucher mit einem Testnachweis aus einem Testzentrum, das vom Gesundheitsamt beauftragt wurde.
Fitnessstudios
Die Fitnessstudios bleiben offen. Dafür muss bis zum Sportgerät eine Maske getragen werden. Weitere Einschränkungen sind aktuell nicht vorgesehen. Erst ab einer Inzidenz von 35 kommt die Testpflicht hinzu.
Zoo und Botanischer Garten
Wer die Tiere im Dresdner Zoo sehen möchte, muss ab Samstag ebenfalls eine Maske tragen – zumindest in den Tierhäusern. Draußen gilt die Maskenpflicht nur, wenn kein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Dieselben Regeln greifen für den Botanischen Garten.
Busse, Bahnen und Dampfschiffe
In den Dresdner Bussen, Straßenbahnen und S-Bahnen galt die Maskenpflicht unverändert schon in den vergangenen Wochen. Vorgeschrieben sind medizinische Masken, also eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske. Anders sah das bei den Dresdner Dampfschiffen aus. Besucher durften dort auf Ausflugsfahrten – in die Sächsische Schweiz zum Beispiel – auf eine Maske verzichten. Das ändert sich ab Samstag. Auf den Dampfern ist dann ein Mund- und Nasenschutz nötig. Eine Ausnahme sieht die Schutzverordnung nur für offene Decks vor, wenn dort der Mindestabstand zwischen den Passagieren eingehalten werden kann.
Sollte auf dem Schiff generell kein Mindestabstand möglich sein, so greift dort am Samstag auch die Testpflicht wieder.
Weitere Informationen: www.dresden.de/corona
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