Vonovia-Ombudsstelle zieht erste Bilanz

Vonovia Ombudsstelle
André Leist, Manuela Wolf und Dr. Ulla Nagel (v.l.) sind die drei Streitlöser in der Ombudsstelle von Vonovia Dresden. Foto: Vonovia SE / Anja Schneider

Seit anderthalb Jahren gibt es bei Vonovia eine Ombudsstelle, in der Streitfälle zwischen Mietern und Vermieterin gelöst werden sollen.

Wenn es um die Miete geht, um Kündigung des Mietverhältnisses, wenn es Streit mit Nachbarn gibt oder Probleme mit Lärm oder Geruch, wenn Mängel oder Schäden in der Wohnung aufgetreten sind, dann kann es schnell zu Verwerfungen zwischen Mieter und Vermieter kommen.

Bei Großvermieter Vonovia in Dresden gibt es für solche Fälle seit anderthalb Jahren eine Ombudsstelle. In diesen 18 Monaten waren es insgesamt sieben Fälle, die tatsächlich von den Ombudsfrauen Manuela Wolfram und Dr. Ulla Nagel sowie Ombudsmann André Leist behandelt wurden. „Die Geschäftsordnung regelt eindeutig, welche Themen von uns bearbeitet werden und welche formalen Regelungen erfüllt sein müssen“, erklärt Manuela Wolfram. „Zwei der wichtigsten sind: Die Mieter müssen zustimmen, dass ihre Daten an die Ombudsleute weitergegeben werden dürfen.

Zudem müssen alle anderen Einigungsmöglichkeiten zwischen Vermieter und Mieter zuvor erschöpft sein, das Verfahren also als abgeschlossen gelten. Bei einem Großteil der Anfragen war das einfach nicht gegeben“, so die Rechtsanwältin.
Die gute Nachricht: Alle sieben Fälle ließen sich per Vergleich erfolgreich lösen. In vier Fällen ging es zum Beispiel um Mängel an der Wohnung, zum Beispiel Wärmeisolierung oder Erneuerung eines Bodenbelages. Außerdem konnte der Großteil der Meinungsverschiedenheiten direkt und zügig geklärt werden, so dass die Ombudsleute gar nicht erst bemüht werden mussten.

Wann die Ombudsleute nicht helfen können

Bundesweit einheitlich geregelt ist auch, wann Ombudsstellen nicht helfen können, weil es dafür bereits einheitliche Regelungen innerhalb von Vonovia gibt. Das ist zum Beispiel bei Betriebskostenabrechnungen der Fall, bei der Höhe der monatlichen Vorauszahlungen für Betriebskosten und bei Modernisierungen. Ein Problem wird auch dann nicht angenommen, wenn or Gericht verhandelt wird, es schon einmal von der Ombudsstelle bearbeitet wurde, wenn eine Straftat vorliegt das Problem verjährt ist oder es u dem Sachverhalt bereits eine eindeutige rechtliche Lösung gibt.

Gut zu wissen: Die Zahl der Ombudsleute muss immer ungerade sein, damit es eine Mehrheit bei Entscheidungen geben kann. Die Nutzung der Streitlöser ist übrigens kostenlos

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