Die Empfehlung, vor dem Abschluss eines Kreditvertrages erst einmal verschiedene Angebote zu vergleichen, klingt sinnvoll und einfach, nur wie vergleicht man diese als Nicht-Insider. Schließlich bewährt es sich immer bei größeren Anschaffungen, nicht den erstbesten Anbieter zu wählen, sondern erst einmal sorgfältig die Preise und Leistungen mehrerer etwa gleichwertiger Alternativen gegeneinander abzuwägen. Beim Kauf eines Autos fällt uns das eigentlich noch relativ leicht, denn trotz dass wir keine Ahnung von der Fahrzeugtechnik an sich haben, wissen wir, wo unsere Präferenzen sind und was wir uns leisten können. Doch bei Krediten ist das für die meisten von uns nicht ganz so einfach umsetzbar. Denn die insgesamt bei einem konkreten Darlehen vom Kreditnehmer zu tragenden Kosten hängen von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab. Die Zinsen sind dafür sicherlich das bekannteste Beispiel, doch zu den Zinsen können in der Praxis noch verschiedene Kosten hinzukommen. Wer Kredite allein auf der Basis des sogenannten nominalen Zinssatzes vergleicht, kann deshalb leicht eine böse Überraschung erleben.
Aufgaben und Ermittlung des effektiven Jahreszinses
Ein etabliertes Instrument, um beim Vergleich von Ratenkrediten oder anderen von für etwas mehr Transparenz zu sorgen, ist der sogenannte effektive Jahreszins. Handelt es sich um variabel verzinste Darlehen oder ist bei dem betreffenden Darlehen der Zinssatz nur für eine bestimmte Zeit festgeschrieben, dann wird auch vom anfänglichen effektiven Jahreszins gesprochen. Vereinfacht zusammengefasst, stellt der effektive Jahreszins den Preis eines Kredits dar, ausgedrückt in Prozent auf die Auszahlung. Eine andere Kurzdefinition besagt, dass der effektive Jahreszins den jährlichen Gesamtkosten eines Kredits entspricht. Ein niedriger effektiver Jahreszins besagt also, dass der betreffende Kredit für den Kreditnehmer günstiger ist als ein alternatives Angebot mit höherem Effektivzins. Da der effektive Jahreszins neben dem nominalen Zins auch weitere Kosten berinhaltet, liegt er grundsätzlich etwas über dem Nominalzins. In Deutschland schreibt die Preisangabenverordnung allen Banken und sonstigen Kreditinstituten vor, dass sie bei Kreditangeboten zwingend den effektiven Jahreszins ausweisen und dafür eine bestimmte Berechnungsmethode verwenden müssten. Die heute anzuwendende Berechnungsmethode entspricht im Prinzip der Ermittlung des internen Zinsfußes. Mitunter fragen sich potenzielle Kreditnehmer, wozu die Ausweisung des effektiven Jahreszinses überhaupt noch notwendig ist, da die Banken nach entsprechenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes doch schon seit Jahren auf standardisierte, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fixierte Bearbeitungsgebühren verzichten. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen ist es nach wie vor zulässig, individuell mit dem Bankkunden vereinbarte Bearbeitungsgebühren zu erheben. Und zum anderen gibt es eine Reihe weiterer Kreditkonditionen, die je nach ihrer Ausgestaltung zu einer höheren oder geringeren Kostenbelastung im Zusammenhang mit einem Darlehen führen und in die Ermittlung des Effektivzinses ebenso mit einfließen wie der Nominalzins.
Diese Kostenfaktoren sollte man kennen
Neben dem Nominalzinssatz sind dies die vereinbarte Tilgung, die Zinsfestschreibungsdauer sowie der Auszahlungskurs des Darlehens. Der Auszahlungskurs eines Darlehens kann von der nominalen Kreditsumme abweichen, wenn dieses nicht vollständig ausgezahlt, sondern um ein sogenanntes Abgeld oder Disagio gemindert wird. Ein weiterer synonymer Begriff für das Abgeld ist Damnum. Beträgt das Damnum beispielsweise fünf Prozent, dann erhält der Kreditnehmer bei einer Kreditsumme von 100.000 Euro nur 95.000 Euro ausgezahlt. Wirtschaftlich betrachtet, handelt es sich dabei um eine Zinsvorauszahlung. Sie kann von der Bank zur Begleichung von Kosten genutzt werden, die ihr mit der Bearbeitung des Kredits entstanden sind. Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor, der sich erheblich auf die Kostenbelastung bei einem Darlehen auswirken kann, ist die Zinsbindung beziehungsweise die Geltungsdauer des gebundenen Sollzinssatzes. Während dieser vertraglich vereinbarten, auch als Zinsfestschreibungsdauer bezeichneten Phase darf die Bank den Kreditzins nicht erhöhen, selbst wenn sich inzwischen die Leitzinsen erhöht haben sollten. Je länger die Zinsbindung, desto teurer ist tendenziell auch das Darlehen. Trotzdem kann es sich lohnen, die Kosten auf sich zu nehmen, wenn der Kreditvertrag in einer Niedrigzinsphase geschlossen wird und der Kreditnehmer einen späteren Anstieg der Zinsen befürchtet.
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