Im Klärwerk wird Schmutzwasser gesammelt, gereinigt und als Abwasser wieder in die Elbe eingeleitet. Doch wie sauber ist dieses Abwasser? Wer kontrolliert eigentlich, was die „Einleiter“ so in die Flüsse einleiten?
Um es gleich vorwegzunehmen: Das Abwasser, das die Kläranlage Kaditz verlässt und in die Elbe fließt, ist gutes Abwasser. Nicht unbedingt so gut, dass es im Pool als Badewasser dient. Aber immerhin so gut, „dass ich damit bedenkenlos meinen Garten bewässern würde“.
Das sagt Kathleen Fischer, Sachgebietsleiterin Siedlungswasserwirtschaft in der Landesdirektion Sachsen. Sie weiß nämlich am besten, wie es um die Abwässer bestellt ist, die sachsenweit aus 785 kommunalen Kläranlagen und 602 industriellen Abwasserbehandlungsanlagen in Flüsse und Bäche eingeleitet werden. Denn von Dresden, Chemnitz und Bautzen aus sind insgesamt zehn Techniker täglich im Einsatz und nehmen Proben in diesen insgesamt 1.387 Einleitungsstellen. Worauf und in welchem Rhythmus geprüft und beprobt wird, das schreiben die EU-Wasserrahmenrichtlinie, das Wasserhaushaltgesetz, das Sächsische Wassergesetz und die Abwasserverordnung ganz genau vor.
Was wird bei den Proben untersucht?
Stehen die Probenentnahme-Techniker also vor der Tür, dann immer unangemeldet. Drei bis vier Kontrollstellen arbeitet jeder der zehn Kollegen pro Tag ab, rund 4.500 sind es insgesamt übers Jahr. Das kann sowohl eine einfache qualifizierte Probe des Abwassers sein, also auch eine Zwei-Stunden- oder eine 24-Stunden-Mischprobe. „In der Regel ziehen wir im Klärwerk Kaditz die Zwei-Stunden-Mischprobe“, erläutert Kathleen Fischer. Dabei wird ein Schlauch in jenen Abwasserkanal gehängt, in dem das geklärte Abwasser in die Elbe fließen soll. „Die Techniker prüfen zunächst Farbe, Geruch, Trübung und Temperatur. Dann kommen die in Flaschen abgefüllten Proben in dem Spezialtransporter in einen Kühlschrank, wo sie auf drei Grad heruntergekühlt werden. Das ist wichtig, damit sich die Probe bis zur Analyse im Labor nicht verändert“, erläutert Techniker Stefan Schutz.
Danach gelangen die Wasserproben in eins der zwei von der Landesdirektion Sachsen beauftragten Vertragslabore in Chemnitz und Plauen. Dort geht es dann auf Spurensuche, ob die vorgeschriebenen Werte bei Stickstoff, Sauerstoffgehalt, Phosphor und weiteren organischen oder chemischen Stoffen eingehalten wurden oder ob es Überschreitungen gab. Schon einen Tag später liegen in der Regel die Messergebnisse vor. „Wenn dabei festgestellt wird, dass etwas nicht stimmt, dann beginnt sofort die Suche nach der Ursache: Hat der Einleiter einen Fehler gemacht? Liegt ein technisches Versagen an einer Anlage vor? Wurde gar mit Absicht ungeklärtes Wasser eingeleitet?“, zählt Kathleen Fischer auf. „Letzteres kommt eher selten vor, denn für solche Umweltsünden drohen drastische Strafen, die von Bußgeld in Millionenhöhe bis zu Gefängnis gehen können. Meist sind es technische Defekte, die zu Überschreitungen führen.“
In Zukunft könnte unser Abwasser noch sauberer werden. Im Herbst tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, nach der in Kläranlagen eine vierte Reinigungsstufe eingebaut werden muss. Deutschland hat dann zwei Jahre Zeit, diese Verordnung umzusetzen. Die vierte Reinigungsstufe (nach der mechanischen und zwei biologischen Stufen) soll künftig noch mehr Kosmetik-, Mikroplastik- und Medikamentenrückstände aus dem Abwasser filtern als das heute der Fall ist. Diese Millioneninvestitionen werden die Abwassergebühren für uns Bürger um geschätzte 20 Prozent teurer machen.
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