Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Dienstag, dem 21. August, wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger in zwei Fällen im summarischen Verfahren zu einer Gesamtgeldstrafe von 8.000 Euro verurteilt.
In die Strafe sind zwei Vorkommnisse beim Zweitliga-Heimspiel am 6. August 2018 gegen den MSV Duisburg eingeflossen. Geahndet wurde das Abbrennen von fünf Rauchtöpfen vor dem Spiel und das Werfen von Papierrollen vor und während des Spiels, was unter anderem eine Verzögerung des Anpfiffs von drei Minuten zur Folge hatte.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. (dawo)
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