Das Salzlager ist gefüllt, an den Räumfahrzeugen sind Streutechnik und Schneeschieber montiert und die Dienstpläne liegen fertig in der Schublade: Der Winterdienst in der Landeshauptstadt Dresden ist einsatzbereit für den kommenden Winter.
Rund 718 Kilometer des 1 400 Kilometer langen Straßennetzes betreut der Winterdienst der Landeshauptstadt Dresden. Die Tourenpläne umfassen vorrangig Hauptverkehrsadern, wichtige Straßen in den Höhenlagen und mit stärkerem Gefälle, die auch vom Busverkehr genutzt werden. Neben den Straßen zählen öffentliche Gehwege, Radwege, Treppen und Überwege mit einer Gesamtfläche von 265 000 Quadratmetern zum Verantwortungsbereich des städtischen Winterdienstes.
Die Kosten für den Winterdienst 2017/18 beliefen sich insgesamt auf 1,37 Millionen Euro für externe Auftragnehmer. Dazu kommen städtische Leistungen in Höhe von 1,44 Millionen Euro und Kosten für Material von 109 000 Euro.
Bei Schnee und Eis gibt es einiges zu beachten
Die Schneeschiebe-Saison steht vor der Tür und das heißt: In Dresden sind Anlieger im Winter verpflichtet, montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, von Schnee zu beräumen bzw. bei Eisglätte abzustumpfen, bei Bedarf und für die Sicherheit ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. Der Einsatz von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche oder Kohlengrus ist verboten. Erlaubt sind abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden.
Schnee und Eis dürfen außerdem nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, sondern nur an den Gehwegrand. An Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten.
Für Sicherheit sorgen
Damit niemandem ein Eiszapfen auf den Kopf fällt, sind diese an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen – sonst kann es gefährlich werden. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden. Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen. Beachtet man diese Hinweise, steht einem eisigen und verschneiten Winter nichts mehr im Wege.
Weitere Infos gibt es auf www.dresden.de
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