Elektro-Roller breiten sich aus

E-Roller Lime
Die E-Roller der Firma Lime . // Foto: Sven Ellger

Seit einer Woche konkurrieren zwei E-Scooter-Firmen in Dresden.

Lime ist nicht mehr der einzige Elektro-Roller-Anbieter in Dresden, am Freitag, dem 17. Januar ist Tier Mobility dazugekommen. Dessen ersten neue E-Scooter waren gerade erst aufgestellt, da gab es schon Ärger: Der Start sei nicht einvernehmlich erfolgt, teilte die Stadt am selben Tag mit. Jetzt wehrt sich Tier Mobility gegen diese Sichtweise: „Die Stadt hat uns den Mustervertrag übermittelt, wir haben ihn unterschrieben“, sagte der Dresden-Verantwortliche des Unternehmens Georg Grams gegenüber der Tagespresse.

Bereits seit Anfang November sei die Stadt über den Termin und die entsprechenden Ansprechpartner informiert gewesen. „Aber da gab es null Feedback, es kam nichts zurück.“ Die Stadt selbst erklärte nun, man setze auf freiwillige Vereinbarungen mit Anbietern von E-Rollern. Für besonders sensible Orte wie den Altmarkt, den Neumarkt, den Fürstenzug, den Theaterplatz, den Palaisplatz und rund um den Goldenen Reiter seien sogenannte „rote Zonen“ vereinbart. Dort dürfen keine Roller abgestellt werden. Das hatte Tier Mobility anfangs nicht gewusst.

Gestartet ist die Firma mit 200 Scootern in Dresden. Im Unterschied zum etwas teureren Konkurrenten Lime, der fast 1.000 Stück einsetzt, sollen alle Geschäftsabläufe und auch jede Rollerfahrt CO2-neutral sein. Denn die Wechselakkus sind der Hauptunterschied. Während Lime-Scooter bei niedrigem Akku von sogenannten „Juicern“ meist mit Pkw eingesammelt und über Nacht aufgeladen werden, sollen die Tier-Roller eine austauschbare und wiederaufladbare Batterie besitzen. „Mit zwei E-Vans kann das lokale Team in Dresden leere Batterien direkt vor Ort durch geladene Batterien ersetzen, ohne Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren nutzen zu müssen“, erklärt Tier Mobility.

Fahren darf man E-Scooter schon ab 14 Jahren, eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Mit bis zu Tempo 20 geht es auf dem Radweg durch die Stadt. Fehlt dieser, ist auch das Fahren auf der Straße erlaubt. Wer längere Strecken zurücklegen muss, darf seinen Scooter zusammengeklappt in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen. Um die Straßenzulassung zu erhalten, müssen die Scooter mit zwei unabhängig voneinander wirkenden Bremsen sowie einer Lenkoder Haltestange ausgestattet und mit einer angemessenen Beleuchtung versehen sein (Scheinwerfer und Schlussleuchte). Diese darf wie beim Fahrrad auch abnehmbar sein. Ebenfalls vorgeschrieben sind seitliche Reflektoren, ein rutschfestes Trittbrett sowie eine Hupe oder Klingel.

DAWO

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